zurück
Bürgergeld
Bürgergeld beantragen: Welche Unterlagen sind nötig?
Um das Bürgergeld zu bekommen, ist ein Antrag mit verschiedenen Nachweisen notwendig. Welche Unterlagen Berechtigte dafür benötigen, erfahren Sie hier.
Agentur für Arbeit.jpeg       -  Die Jobcenter der Agentur für Arbeit benötigen unterschiedliche Nachweise beim Bürgergeldantrag.
Foto: Jan Woitas, dpa (Archivbild) | Die Jobcenter der Agentur für Arbeit benötigen unterschiedliche Nachweise beim Bürgergeldantrag.
Julius Bretzel
 |  aktualisiert: 11.03.2024 10:09 Uhr

Das Bürgergeld, das die Bundesregierung Anfang 2023 als Nachfolger von Hartz IV eingeführt hat, soll hilfsbedürftigen Menschen das Existenzminimum sichern. Um festzustellen, ob eine Person hilfsbedürftig und damit bürgergeldberechtigt ist, benötigt das Jobcenter einige Unterlagen bei der Beantragung des Bürgergelds. Anhand der Angaben prüft das Jobcenter dann, ob die Voraussetzungen für den Bürgergeldbezug erfüllt sind und damit einen rechtlichen Anspruch darauf besteht. Anhand der Unterlagen berechnet das Jobcenter dann laut der Bundesagentur für Arbeit (BA), wie viel Bürgergeld es anschließend geben kann. Was genau Antragsteller vorlegen müssen, erfahren sie in diesem Artikel.

Bürgergeld beantragen: Persönliche Angaben

Grundsätzlich ist der Antrag auf Bürgergeld an keine Form gebunden, erklärt die BA. Interessenten können ihn online, persönlich, telefonisch oder schriftlich stellen. Gewisse Nachweise sind allerdings tatsächlich nötig, um alle Angaben im Bürgergeld-Antrag zu belegen. 

Ein Aspekt sind persönliche Informationen. Dazu zählen laut BA ein Personalausweis oder gültiger Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung oder Aufenthaltstitel. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) betont zudem: "Leben Sie mit anderen Personen in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft, stellen Sie den Antrag für alle diese Personen." In dem Fall müssen Antragsteller entsprechend Informationen zu allen Mitgliedern Ihrer Bedarfsgemeinschaft liefern.

Bürgergeld beantragen: Unterlagen zur Hilfsbedürftigkeit

Außerdem benötigt das Jobcenter unbedingt Nachweise der Hilfsbedürftigkeit. Laut BMAS gehört zum Beispiel das dazu:

  • eine Lohnbescheinigung oder aktuelle Kontoauszüge (beispielsweise über Renten, Krankengeld, Kindergeld, Unterhalt, Unterhaltsvorschuss)
  • Kontoauszüge der vergangenen 3 Monate
  • Nachweise über vorhandenes Vermögen (beispielsweise Sparguthaben, Aktien, Wertpapiere, Bausparverträge), wenn das Jobcenter dazu auffordert
  • Nachweise über Ausgaben, beispielsweise durch Vorlage von Kontoauszügen (oder zum Beispiel Mietquittungen, Unterlagen oder Versicherungsbeiträge)
  • Nachweise bei früherem Leistungsbezug, auch bei einem anderen Jobcenter (Bewilligungsbescheid, Leistungsnachweis)
  • falls Sie den Antrag im Anschluss an ein Beschäftigungsverhältnis stellen, die Arbeitspapiere (auch Kündigungsschreiben oder Erklärung zur Arbeitsaufgabe) oder die Arbeitsbescheinigung (auszufüllen durch den Arbeitgeber)

Welche Unterlagen genau benötigt werden, können Antragsteller beim zuständigen Jobcenter erfragen oder den Antragsformularen entnehmen.

Übrigens: Ein gewisses Vermögen wird als sogenanntes "Schonvermögen" nicht angerechnet.

Bürgergeld beantragen: Unterlagen zur Wohnung

Beim Bürgergeld gibt es nicht nur den Regelbedarf sowie unter Umständen gewisse Mehrbedarfe - beispielsweise für Schwangere, Alleinerziehende oder Menschen mit Behinderung. Auch die Wohnungskosten - also die Zahlungen für Miete, Heizung, Nebenkosten und Strom - werden vom Jobcenter übernommen. Hierfür benötigt dieses entsprechende Unterlagen. Dazu zählen laut BA:

Übrigens: Die Wohnungskosten werden nur übernommen, wenn sie als "angemessen" eingestuft werden. Was als angemessen gilt, hängt unter anderem mit der Wohnungsgröße zusammen.

Bürgergeld beantragen: Wann müssen die Unterlagen wo sein?

Die Unterlagen benötigt das zuständige Jobcenter, bei dem auch der Antrag gestellt wird. Tatsächlich muss nicht beides im selben Moment passieren. Das BMAS betont: "Die Nachweise müssen Sie nicht zusammen mit dem Antrag übermitteln." Die Unterlagen sollten allerdings "bitte so schnell wie möglich" nachgereicht werden.

Achtung: Antragsteller sollten niemals Originale als Nachweise einreichen, warnt die Agentur für Arbeit. "Unterlagen, die Sie beim Jobcenter abgeben, werden digitalisiert und nach acht Wochen vernichtet." 

Nachdem der Antrag und die nötigen Unterlagen eingegangen sind, bekommen Antragsteller von ihrem Jobcenter eine schriftliche Antwort. Diese Antwort wird Bescheid genannt. Der Bescheid ist die Entscheidung über Ihren Antrag, sagt also aus, ob der Antrag abgelehnt oder angenommen wurde. Wenn sich vorher noch einmal etwas an der Situation der Antragsteller ändert, müssen sie auch dies nachweisen – zum Beispiel, wenn sich die Einnahmen ändern oder eine Person bei im Haushalt ein- oder auszieht. 

 
Themen & Autoren / Autorinnen
Anträge
Bundesagentur für Arbeit
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Hartz-IV
Jobcenter
Krankengeld
Lädt

Damit Sie Schlagwörter zu "Meine Themen" hinzufügen können, müssen Sie sich anmelden.

Anmelden Jetzt registrieren

Das folgende Schlagwort zu „Meine Themen“ hinzufügen:

Sie haben bereits von 50 Themen gewählt

bearbeiten

Sie folgen diesem Thema bereits.

entfernen