2024 wird das zweite Jahr im Bürgergeld-Zeitalter. Rund fünf Millionen Menschen in Deutschland beziehen die von der Ampel-Regierung auf SPD-Initiative eingeführte Sozialleistung, die als Nachfolger von Hartz IV gilt.
Sie soll es allen Bürgern im Land ermöglichen, zumindest das Existenzminimum zu erreichen. Dafür wurden die Regelbedarfe des Bürgergelds zum Jahr 2024 erneut angehoben, nachdem es schon zum Juli 2023 eine Anpassung gab. Dazu winken weitere Boni. Und es gibt weitere Neuerungen.
Wie hoch der Bürgergeld-Satz ausfällt, hängt immer von der persönlichen Lebenssituation ab. Bezugsberechtigte haben jedoch auch einige Pflichten zu erfüllen. So wird etwa gemeinsam mit dem Jobcenter ein Kooperationsplan erarbeitet.
Bürgergeld: Wer ist bezugsberechtigt?
Das Arbeitsministerium teilt mit, Anspruch auf Bürgergeld haben "Personen, die erwerbsfähig sind und entweder aktuell keine Arbeit haben oder mit ihrer Arbeit nicht genug verdienen, um ihren Lebensunterhalt zu decken und für die andere, vorrangige Leistungen (wie Wohngeld, Kinderzuschlag) nicht ausreichend sind, um die Hilfsbedürftigkeit zu überwinden".
Außerdem können auch "Personen, die nicht arbeiten können, die aber mit Bürgergeldberechtigten in einem Haushalt zusammenleben", die Unterstützung erhalten.
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil verspricht: "Das Bürgergeld sichert Menschen verlässlich ab, die ihren Job verlieren oder eine Krise erleben. Damit der Weg zurück ins Arbeitsleben gelingt, stellen wir Weiterbildung und Qualifizierung ins Zentrum." Der SPD-Politiker erwähnt "Menschen mit chronischen Krankheiten und Behinderungen, Alleinerziehende, Kinder und Jugendliche sowie fleißige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die ihren Lohn aufstocken, damit sie über die Runden kommen". Auch Rentner seien vermehrt auf Sozialhilfe angewiesen.
Bürgergeld: Wie hoch sind die Regelbedarfe 2024?
Wie das Arbeitsministerium berichtet, steigen die Regelbedarfe zum Bürgergeld zum 1. Januar 2024 um rund zwölf Prozent. Ermittelt werden die Regelbedarfe demnach "alle fünf Jahre nach einem transparenten Verfahren auf Basis der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe". Sie werden jährlich fortgeschrieben, um den gestiegenen Lebenshaltungskosen zeitnah Rechnung zu tragen.
Die Bundesagentur für Arbeit liefert die konkreten Zahlen zu den Regelbedarfen 2024 zum Bürgergeld:
- 563 Euro für Alleinstehende
- 506 Euro für Paare je Partner
- 451 Euro für nicht-erwerbstätige Erwachsene unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern
- 471 Euro für Jugendliche von 14 bis 17 Jahren
- 390 Euro für Kinder von sechs bis 13 Jahren
- 357 Euro für Kinder unter sechs Jahren
Bürgergeld: Wann sind die Auszahlungstermine 2024?
Auf Nachfrage unserer Redaktion verweist die Bundesagentur für Arbeit auf den Ersten des Monats als Fälligkeitstag für das Bürgergeld. Weiter heißt es: "Dafür wird das Bürgergeld grundsätzlich immer zum letzten Arbeitstag des Vormonats auf den Konten der Leistungsbeziehenden gutgeschrieben. Das bedeutet: Die Konten der BA sind am letzten Arbeitstag des Vormonats belastet und die Verfügbarkeit der Leistung ist in der Regel bis spätestens 24 Uhr auf dem Kund*Innenkonto gegeben."
Als Beispiel wird das Bürgergeld für Januar 2024 herangezogen. Dieses sei am 1. Januar 2024 fällig und werde im Verlauf des 29. Dezember 2023 gutgeschrieben. "Abweichungen durch einzelne Kreditinstitute" seien jedoch nicht auszuschließen.
Anhand dieser Aussagen ergeben sich folgende späteste Auszahlungstermine für Bürgergeld – also jeweils der letzte Werktag eines Monats:
- Januar 2024: Freitag, 29. Dezember 2023
- Februar 2024: Mittwoch, 31. Januar 2024
- März 2024: Donnerstag, 29. Februar 2024
- April 2024: Donnerstag, 28. März 2024 (am Tag darauf ist Karfreitag)
- Mai 2024: Dienstag, 30. April 2024
- Juni 2024: Freitag, 31. Mai 2024
- Juli 2024: Freitag, 28. Juni 2024
- August 2024: Mittwoch, 31. Juli 2024
- September 2024: Freitag, 30. August 2024
- Oktober 2024: Montag, 30. September 2024
- November 2024: Donnerstag, 31. Oktober 2024 (Ausnahmen: Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen wegen Reformationstag schon am Mittwoch, 30. Oktober 2024)
- Dezember 2024: Freitag, 29. November 2024
Abweichungen von diesen Terminen sind aber eben möglich. So informiert die Verwaltung für den Kreis Nordfriesland auf ihrer Homepage, dass das Bürgergeld für Januar 2024 bereits am Freitag, den 22. Dezember 2023, überwiesen wird. Das Bürgergeld für Februar 2024 wird demnach am Montag, den 29. Januar 2024, ausgezahlt.