Ein kontroverser Punkt des neuen Bürgergeldes ist die Übernahme der Heizkosten. Der ursprüngliche Entwurf der Ampelkoalition sah eine Erstattung der tatsächlichen Kosten vor, womit die Bezieher von Bürgergeld derartige Aufwendungen komplett vom Staat erhalten hätten. Was prinzipiell dazu dient, in Anbetracht der deutlich gestiegenen Energiekosten Bedürftige zu entlasten, birgt jedoch Zündstoff.
Kritiker sehen dadurch den Sozialstaat in Gefahr, weil eine vollständige Übernahme nicht der Fairness einer Solidargemeinschaft entspricht, wenn der Großteil der Bevölkerung die Heizkosten selbst stemme und Bürgergeld-Beziehende nicht auf den Verbrauch achten müssen. Eine Blockade im Bundesrat wurde nach einer umkämpften Einigung verhindert, den Heizkosten-Zuschuss gibt es nun im Rahmen der Angemessenheit.
Das Bürgergeld und die Angemessenheit der Heizkosten
Die aktuelle Regelung macht die angemessenen Heizkosten von der bewohnten Raumfläche und den darin lebenden Personen abhängig. Dabei gilt: Die Definition der angemessenen Höhe ist Ermessenssache des Jobcenters, schildert Buerger-geld.org. Der Hintergrund: Gehören zum Beispiel Säuglinge oder kranke Menschen zum Haushalt, sind diese auf ein wärmeres Zuhause angewiesen. Auch der bundesweite Heizspiegel kann für die Bewertung der angemessenen Heizkosten herangezogen werden, definiert das Sozialgesetzbuch (SGB II).
Demzufolge sind Kreise sowie kreisfreie Städte dazu verpflichtet, mindestens alle zwei Jahre die Werte zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen. Werden die Heizkosten dann als zu hoch eingestuft, wird Bürgergeld-Empfängern eine Aufforderung zur Kostensenkung mitgeteilt. Daraufhin haben Betroffene sechs Monate Zeit, ihren Verbrauch zu senken - ansonsten muss ein Teil der Kosten selbst gezahlt werden.
Bürgergeld-Bezieher: Vermieter können Sanierungskosten umlegen
Im Rahmen des umstrittenen Gebäudeenergiegesetz (GEG) heißt es, dass ab 2024 jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Bei einer Erneuerung könnte es dabei für zahlreiche Bürgergeld-Bezieher zu einem Problem kommen: Die sogenannte Sanierungsumlage für Mieter und Mieterinnen ist ein Punkt, auf den Mietervereine und auch der Verband „Haus und Grund“ hingewiesen haben.
Im Bürgergesetzbuch (BGB) beinhaltet § 559 die Regelung, dass Vermieter jährlich acht Prozent der Sanierungskosten auf Mieter umlegen dürfen. Das ist jedoch mit Einschränkungen verbunden, basierend auf dem Quadratmeterpreis. Wie Hartziv.org schildert, drohen stark strapazierten Haushalten aufgrund des neuen Heizungsgesetzes (Gebäudeenergiegesetz) dann zusätzlich Probleme, weil aufgrund der gestiegenen Mieten mehr Geld gezahlt werden muss - und das Amt sich aus diesem Grund querstellen könnte.
Bürgergeld und Heizkosten: Heizungsgesetz könnte Probleme bringen
Letztlich sei dadurch auch die Angemessenheit gefährdet, schildert das Portal: Das liege daran, dass vielerorts Ämter angeblich noch mit "veralteten Werten" arbeiten. Befindet die zuständige Stelle die Wohn- und Heizkosten dann als zu hoch, würde ein Kostensenkungsverfahren die Folge sein.
Danach bleiben lediglich sechs Monate für die Suche nach einer günstigeren Wohnung, oder aber die höheren Heizkosten müssen selbst übernommen werden. Das kommt nicht nur auf Personen zu, bei denen die Vermieter eine Sanierungsumlage geltend machen. Aufgrund der zwölfmonatigen Karenzzeit kann das bereits Menschen betreffen, die erstmals Anspruch auf die Sozialhilfe haben und deren Wohnkosten überaus hoch sind.
Eines lässt sich zumindest sagen: Die Gefahr, dass Bürgergeld-Beziehende mit einem Kostensenkungsverfahren konfrontiert werden, dürfte durch das neue Heizungsgesetz ein Stück weit zunehmen. Eine konkrete Lösung hierfür gibt es offenbar nicht. Ein Ansatz könnte sein, dass sich die Jobcenter der Agentur für Arbeit künftig in die Wohnungssuche einschalten.