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Geschichte
Buback-Mord in Karlsruhe: So lief das RAF-Attentat auf Siegfried Buback ab
Im April 1977 fallen Schüsse in Karlsruhe. RAF-Terroristen ermorden den Generalbundesanwalt Siegfried Buback. So lief der Beginn des "Deutschen Herbsts" ab.
Blaulicht.jpeg       -  Im April 1977 wurde der Generalbundesanwalt Siegfried Buback von RAF-Terroristen in Karlsruhe ermordet. Wer an der Tat beteiligt war, ist bis heute nicht zweifelsfrei geklärt.
Foto: David Inderlied, dpa (Symbolbild) | Im April 1977 wurde der Generalbundesanwalt Siegfried Buback von RAF-Terroristen in Karlsruhe ermordet. Wer an der Tat beteiligt war, ist bis heute nicht zweifelsfrei geklärt.
Lennardt Loß
 |  aktualisiert: 11.03.2024 09:21 Uhr

Am 7. April 1977 ermorden Terroristen der Roten Armee Fraktion (RAF) den Generalbundesanwalt Siegfried Buback. Doch auch heute — über 45 Jahre nach dem Attentat — ist nicht zweifelsfrei geklärt, wer genau die tödlichen Schüsse auf Buback abgegeben hat.

Die Täter kamen auf einem Motorrad: Das Attentat auf Siegfried Buback

Der Generalbundesanwalt Siegfried Buback wird am 7. April 1977 (Gründonnerstag) von RAF-Terroristen ermordet. Zusammen mit seinem Fahrer Wolfgang Göbel und dem Justizbeamten Georg Wurster fährt Buback gerade in seinem Dienstwagen durch Karlsruhe. Genauer gesagt: von seiner Wohnung in Neureut zum Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Buback sitzt auf dem Beifahrersitz. Göbel lenkt das Fahrzeug, einen Mercedes 230. Und Wurster sitzt auf dem Rücksitz.

Laut dem Wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestags muss Bubacks Dienstwagen gegen 9.15 Uhr an einer roten Ampel halten — und zwar an der Kreuzung Hans-Thoma-Straße/Moltkestraße. In diesem Moment nähert sich von hinten ein Suzuki-Motorrad mit zwei Personen. Sie tragen olivgrüne Helme. Die Person, die hinten auf dem Motorrad sitzt, feuert mit einem halbautomatischen Gewehr auf Bubacks Dienstwagen. Ingesamt werden 15 Schüsse abgegeben.

Buback und Göbel sterben noch am Tatort. Wurster erliegt am 13. April 1977 seinen Verletzungen.

Dem Wissenschaftlichen Dienst zufolge markiert der Anschlag auf Buback den Beginn des bis dahin schrecklichsten Terrorjahrs der Bundesrepublik Deutschland, das als Deutscher Herbst in die Geschichte einging.

Übrigens: RAF-Terroristin Daniela Klette aus Karlsruhe wurde nach 30 Jahren gefasst.

Was passierte im Deutschen Herbst?

Im Deutschen Herbst 1977 erreicht die Terror-Welle der RAF laut dem Lebendigen Museum Online ihren Höhepunkt. Es kommt zu Anschlägen und Entführungen. Ein Kurzüberblick:

  • Generalbundesanwalt Siegfried Buback und zwei seiner Begleiter werden im April 1977 in Karlsruhe ermordet.
  • Im September 1977 wird Arbeitgeberpräsident Hanns-Martin Schleyer in Köln entführt.
  • Außerdem entführen palästinensische Terroristen im Oktober 1977 die Lufthansa-Maschine „Landshut“ nach Mogadischu.
  • Nachdem eine Spezialeinheit des Bundesgrenzschutzes die Maschine stürmt und die Geiseln befreit, verüben Andreas Baader, Gudrun Ensslin und Jan-Carl Raspe in ihren Zellen in der JVA Stammheim Suizid.
  • Die Leiche von Schleyer wird einige Tage später in dem Kofferraum eines Autos im Elsaß gefunden.

Übrigens: Die RAF hatte es auch auf den Richter Wolfgang Buddenberg abgesehen. Doch eine Entscheidung rettete Buddenberg das Leben.

Attentat auf den Generalbundesanwalt: Wer war Siegfried Buback?

Laut dem Wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestags wird Siegried Buback am 3. Januar 1920 im sächsischen Wilsdruff geboren. 1940 tritt er der NSDAP bei. An der Universität Leipzig studiert er Rechtswissenschaft. 1941 besteht Buback die erste juristische Prüfung. Im selben Jahr wird er zu Wehrmacht eingezogen.

1947 wird Buback aus der Kriegsgefangenschaft entlassen. 1950 legt er seine zweite juristische Prüfung ab und tritt in den niedersächsischen Justizdienst ein.

1974 erfolgt seine Berufung in das Amt des Generalbundesanwalts. Der Wissenschaftliche Dienst schreibt dazu: „Während seiner gesamten Amtszeit bildete der Kampf gegen den Terrorismus der RAF den Schwerpunkt seiner Arbeit. Als prominenter Exponent des ‚etablierten politischen Systems‘, war er bevorzugtes Hassobjekt linksradikaler Kreise und mögliches Ziel für die Attentatspläne der RAF.“

Übrigens: In Baden-Württemberg ereignen sich immer wieder Kriminalfälle, die für Aufsehen sorgen.

RAF: Wer war am Attentat auf Siegfried Buback beteiligt?

Laut dem Wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestags hat sich das „Kommando Ulrike Meinhof“ der RAF zu dem Attentat auf Siegfried Buback bekannt. Doch wer genau an dem Attentat auf Buback beteiligt war, lässt sich auch heute nicht mit Gewissheit sagen.

Der Wissenschaftliche Dienst schreibt: „Obwohl nach Einschätzung des BKA ca. 15 bis 20 Personen vonnöten waren, um den Anschlag auf Buback zu planen und durchzuführen, konnten Tathergang und Täter bis heute nicht zweifelsfrei ermittelt werden.“

Als Tatverdächtige gerieten dem Wissenschaftlichen Dienst zufolge die RAF-Mitglieder Christian Klar, Knut Folkerts, Günter Sonnenberg und Brigitte Mohnhaupt ins Visier der Ermittler. Auch das RAF-Mitglied Verena Becker wurde der Beteiligung am Attentat verdächtigt.

Doch laut dem Wissenschaftlichen Dienst wurde nur ein kleiner Teil aller mutmaßlich beteiligten Täter verurteilt:

  • Anfang der 1980er-Jahre wurden Knut Folkerts, Christian Klar und Brigitte Mohnhaupt zu lebenslangen Haftstrafen verurteilt.
  • Das Verfahren gegen Günter Sonnenberg wurde aus gesundheitlichen Gründen eingestellt.
  • Im März 2016 wurde auch das Verfahren gegen Stefan Wisniewski eingestellt. Der Verdacht, dass er der Todesschütze war, konnte nicht bestätigt werden.
  • „Verena Becker wurde im Juli 2012 wegen ‚psychischer Beihilfe zum Mord in drei tateinheitlichen Fällen‘ zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt“, wie der Wissenschaftliche Dienst schreibt.

Der langwierige Ermittlungsverlauf wurde laut dem Wissenschaftlichen Dienst immer wieder von Angehörigen der Opfer kritisiert: „Vor allem der Sohn von Siegfried Buback, Michael Buback, hat durch öffentliche Kritik am Vorgehen der Sicherheitsbehörden, aber auch durch Veröffentlichungen eigener Ermittlungsergebnisse bundesweite Bekanntheit erlangt. Wiederholt haben die von ihm zu Tage geförderten neuen Erkenntnisse zum Tathergang die Wiederaufnahme von Ermittlungen veranlasst.“

 
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