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Weiterbildung
Bildungsurlaub: Wer kann den Zusatz-Urlaub 2023 beantragen?
Auf Bildungsurlaub haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in fast allen Deutschen Bundesländern einen gesetzlichen Anspruch. Welche Voraussetzungen gelten, lesen Sie hier.
Meist bis zu fünf Tage können sich Beschäftigte für einen Bildungsurlaub freistellen lassen. Zum Teil finden die Angebote auch online statt. Foto: Christin Klose/dpa-tmn       -  Meist bis zu fünf Tage können sich Beschäftigte für einen Bildungsurlaub freistellen lassen. Zum Teil finden die Angebote auch online statt.
Foto: Christin Klose, dpa (Symbolbild) | Meist bis zu fünf Tage können sich Beschäftigte für einen Bildungsurlaub freistellen lassen. Zum Teil finden die Angebote auch online statt.
Deborah Dillmann
 |  aktualisiert: 11.03.2024 11:46 Uhr

Wollen sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer weiterbilden, müssen sie in Deutschland dafür in den meisten Fällen nicht ihren Urlaub opfern. In 14 der 16 Bundesländer besteht nämlich ein gesetzlicher Anspruch auf Bildungsurlaub. Dieser wird dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) zufolge zusätzlich zum regulären Urlaub gewährt und umfasst meistens etwa fünf Tage pro Jahr. 

Doch genutzt wird das Angebot kaum. Laut DGB nehmen nur ein bis zwei Prozent der Berechtigten ihre Freistellungsansprüche auch wahr. Hier lesen Sie alles, was Sie zum Bildungsurlaub wissen müssen.

Bildungsurlaub: Wer hat einen gesetzlichen Anspruch?

In Sachen Bildung haben in Deutschland die Bundesländer die Entscheidungshoheit und nicht der Bund. Dementsprechend unterscheiden sich die Gesetze zum Teil. Aktuell besteht in 14 der insgesamt 16 Bundesländer ein gesetzlicher Anspruch auf Bildungsurlaub. Zudem heißt das Format teilweise anders – Bildungszeit, Bildungsfreistellung oder Arbeitnehmerweiterbildung.

In Baden-Württemberg etwa wird von Bildungszeit gesprochen. Der Landesregierung zufolge ist das Bildungszeitgesetz hier am 1. Juli 2015 in Kraft getreten. Seitdem haben Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Anspruch darauf, sich für Weiterbildungen an bis zu fünf Tagen pro Jahr von ihrem Arbeitgeber freistellen zu lassen. Wie auch in den anderen Bundesländern wird das Gehalt des Bildungsurlaubs oder der Bildungszeit weitergezahlt. 

Außerdem gibt es in folgenden Bundesländern einen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub: 

  1. In Baden-Württemberg werden bis zu fünf Tage Bildungszeit pro Jahr gewährt.
  2. Berlin räumt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bis zu zehn Tage Bildungszeit in zwei Jahren ein.
  3. Die Bildungsfreistellung wird in Brandenburg für bis zu zehn Tage in zwei Jahren gewährt.
  4. In Bremen haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen Anspruch auf bis zu zehn Tage Bildungszeit in zwei Jahren.
  5. Auch Hamburg sieht bis zu zehn Tage Bildungsurlaub innerhalb von zwei Jahren vor.
  6. In Hessen liegt der gesetzliche Anspruch auf Bildungsurlaub bei fünf Tagen pro Jahr.
  7. Mecklenburg-Vorpommern sieht für die Bildungsfreistellung bis zu zehn Tage in zwei Jahren vor.
  8. In Niedersachsen besteht ein gesetzlicher Anspruch auf fünf Tage Bildungsurlaub pro Jahr.
  9. Die Arbeitnehmerweiterbildung in Nordrhein-Westfalen gewährt bis zu fünf Tage Freistellung pro Jahr.
  10. In Rheinland-Pfalz besteht ein gesetzlicher Anspruch auf fünf Tage Bildungsfreistellung pro Jahr.
  11. Im Saarland können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bis zu sechs Tage Bildungsfreistellung pro Jahr beantragen.
  12. In Sachsen-Anhalt können fünf Tage Bildungsfreistellung pro Jahr genommen werden.
  13. Die Bildungsfreistellung in Schleswig-Holstein ermöglicht Beschäftigten bis zu fünf Tage Bildungsurlaub.
  14. Beschäftigte in Thüringen haben einen gesetzlichen Anspruch auf bis zu fünf Tage Bildungsfreistellung.

In Bayern und Sachsen besteht dem DGB nach derzeit kein gesetzlicher Anspruch auf Bildungsurlaub.

Bildungsurlaub: Welche Weiterbildung zählt?

Grundsätzlich gibt es drei Arten von Weiterbildungen, die als Bildungsurlaub zugelassen sind und entsprechend in den meisten Bundesländern angerechnet werden: 

  • Angebote zur politischen Bildung
  • Angebote zur beruflichen Weiterbildung
  • Angebote zur Qualifikation für ein Ehrenamt.

Auch dem DGB zufolge muss die, für den Bildungsurlaub gewählte, Weiterbildung nicht unbedingt mit dem ausgeübten Beruf in Zusammenhang stehen. Zusätzlich können Sprachkurse, politische Seminare oder aber persönlichkeitsbildende Kurse besucht werden. Wichtig für die Freistellung von der Arbeit ist allerdings, dass die Weiterbildung als Bildungsurlaub anerkannt ist. Informationen dazu gibt es meist beim Veranstalter.

Bildungsurlaub beantragen: Wie geht das?

Ein Anspruch auf Bildungsurlaub besteht dem DGB nach unabhängig vom Wohnort und richtet sich nach dem Ort der Arbeitsstätte. Wer also beispielsweise in Bayern lebt, aber in Baden-Württemberg arbeitet, kann Bildungsurlaub beantragen. Aber wie geht das? 

Zunächst sollte überprüft werden, ob die gewünschte Weiterbildung als Bildungsurlaub anerkannt ist. Anschließend folgt eine Anmeldung beim Veranstalter oder Bildungsträger. Laut dem DGB schickt dieser zusammen mit dem Infomaterial zum Seminar auch die nötigen Unterlagen für den Antrag auf Bildungsurlaub beim Arbeitgeber. Hier gelten in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Fristen. In Baden-Württemberg etwa muss der Antrag auf Bildungszeit spätestens neun Wochen vor Beginn der Bildungsmaßnahme schriftlich oder elektronisch beim Arbeitgeber gestellt werden.

Nach dem Bildungsurlaub muss dem DGB nach außerdem die Teilnahmebestätigung beim Arbeitgeber als Nachweis eingereicht werden. Das sollten Beschäftigte sich quittieren lassen. 

 
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