Die Masche ist perfide und oft erfolgreich: Der oder die Täter rufen bei potentiellen Opfern an, geben sich als Polizisten aus, schüren Ängste und lenken das Gespräch darauf, ob sich Bargeld oder Wertgegenstände in den eigenen vier Wänden befindet. Unter einem Vorwand - beispielsweise, dass bei einem Einbrecher eine Liste mit der eigenen Adresse gefunden wurde - ergaunern sich die Täter Vertrauen. Das Opfer folgt den Anweisen, deponiert zum Beispiel Bargeld vor der Tür, damit es von den vermeintlichen Beamten abgeholt und "sicher" verwahrt wird.
Zwei Diebe, die eine Rentnerin so überlisteten, müssen nun nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) für mehrere Jahre hinter Gitter.
BGH: Falsche Polizisten müssen im Gefängnis bleiben
Wie der NDR berichtet, hatten die beiden falschen Polizisten (28 und 25) die Frau aus Meinersen (Landkreis Gifhorn) um insgesamt 11.000 Euro betrogen. Der BGH setzte sich mit ihnen auseinander, weil sie ihr Urteilen anfochten. Sie wehrten sich mit allen Mitteln, nicht ins Gefängnis gehen zu müssen. Doch die Bemühungen waren vergebens. Denn nun habe die Revisionskammer in Karlsruhe die Revision des 25-Jährigen als unbegründet zurückgewiesen. Sein Komplize hatte die Revision bereits zuvor zurückgenommen.
Übrigens: Der BGH unterscheidet sich ganz deutlich vom Bundesverfassungsgericht - beide Institutionen sind zwar in Karlsruhe angesiedelt, haben aber ganz verschiedene Aufgaben.
Der ältere Täter erhielt wegen Betrugs eine Freiheitsstrafe von drei Jahren, der jüngere muss wegen Beihilfe zum Betrug vier Jahre ins Gefängnis. Wie die Braunschweiger Zeitung berichtet, sei das Gespräch mit der Rentnerin von Hintermännern geführt worden, die beiden Verurteilen hätten das von der Frau vor der Haustür abgelegte Geld abgeholt. Den Kontakt wiederum zu den Hintermännern habe demnach der ältere Täter gehalten.
Statt sich jetzt mit weiteren Telefonbetrügereien Geld zu verschaffen, müssen sich die beiden Täter mit dem Leben hinter Gittern arrangieren - und sich teilweise mit Fragen beschäftigen, wie etwa der, ob sie als Inhaftierte Mindestlohn erhalten. Während die "Falsche Polizisten"-Masche regelmäßig die Polizei beschäftigt, gibt es durchaus deutlich kuriosere Einsätze für die Beamten.