Das Bürgergeld ist noch kein Jahr alt, da verhärten sich die Indizien, dass im großem Stil Sozialleistungen erschlichen worden sind. Wie die Bild-Zeitung berichtet, wurden durch den intensiven Datenabgleich zwischen den Jobcentern und der Rentenversicherung zahlreiche Sozialbetrugsfälle der letzten Jahre aufgedeckt.
Doch wieviel Betrugsfälle sind bekannt, was versteht man unter Sozialbetrug und welche Strafen drohen bei Vergehen?
Betrug beim Bürgergeld: Datenabgleich zwischen Jobcentern und Rentenversicherung
Nach einem Bericht der Bild-Zeitung wurden zwischen den Jobcentern und der Rentenversicherung zwischen den Jahren 2018 und 2022 9,1 Millionen Datenpakete ausgetauscht. Durch diesen Austausch war ein Datenabgleich möglich, der Tausende Sozialbetrugsfälle ans Tageslicht beförderte. Doch zunächst einen Schritt zurück: Was gilt überhaupt als Sozialbetrug?
Die Bundesagentur für Arbeit spricht von einem Sozialbetrug, wenn eine Person "zum Beispiel zu Unrecht Sozialleistungen erhält, weil sie falsche Angaben gemacht oder wesentliche Änderungen nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder verspätet mitgeteilt hat."
Sie hat zudem für "Hinweise zu einem möglichen Leistungsmissbrauch" ein eigenes Online-Formular eingerichtet sowie eine Hotline für Fragen angegeben.
Betrug beim Bürgergeld: Wie viele Betrugsfälle sind bekannt?
Einer Stellungnahme der Bundesregierung auf Anfrage der Linken im Bundestag zufolge kam es zwischen Rentenversicherung und Jobcentern allein im Jahr 2022 über 1,3 Millionen Mal zum Abgleich der Daten.
Dabei wurden 82.269 Hinweise auf sogenannte Überzahlungsfälle, also zu viel gezahlte Sozialleistungsbeträge, bekannt. 39.622 davon wurden laut Focus Online an die Staatsanwaltschaften und die Schwarzarbeitsfahnder des Zolls weitergegeben. Schwarzarbeit gehört nicht umsonst zu einem der häufigsten Sozialbetrugsdelikte, auch unter Bürgergeld-Empfängern.
Zahlen, die auch einen Richtwert für 2023 geben könnten. Denn dass der Sozialbetrug auf einmal im Jahr 2023 zurückgegangen sein soll, lässt sich stark bezweifeln. Schließlich sind Hartz-IV-Empfänger automatisch in die Nachfolge-Regelung, das Bürgergeld, gerutscht, und haben sich durch eine kräftige Erhöhung finanziell deutlich verbessert. Aber nicht alle halten sich scheinbar an die Spielregeln. Doch welche Strafen droht den Überführten?
Betrug beim Bürgergeld: Beschuldigte zu Geld- und sogar Haftstrafen verurteilt
Von den 39.622 Fällen, die aus dem Datenabgleich des letzten Jahres bei den Staatsanwälten und beim Zoll landeten, wurden 4192 Hartz-IV-Empfänger laut Bild-Zeitung zu Geldstrafen, 93 sogar zu Haftstrafen verurteilt.
Auch wehgetan haben dürfte es den 17.892 Hartz-IV-Empfängern, deren Leistungen durch den Sozialbetrug gestrichen wurden, etwa weil sie ihr Einkommen nicht offengelegt hatten.
Bei Sozialbetrug handelt es sich übrigens nicht um einen eigenen Straftatbestand. Im deutschen Strafrecht wird der Sozialbetrug als Betrug im Sinne von Paragraf 263 Abs. 1 des Strafgesetzbuches (StGB) behandelt.