Wer eine Ausbildung macht, muss häufig mit einem geringen Gehalt auskommen. Wer darüber hinaus auch nicht bei den Eltern oder einem Elternteil wohnt und eine eigene Wohnung finanzieren muss, kann die Lebenshaltungskosten mit dem Ausbildungsgehalt meist nicht decken. Der Staat bietet daher in Form der Berufsausbildungsbeihilfe, kurz BAB, finanzielle Unterstützung.
Berufsausbildungsbeihilfe: Was ist die BAB?
Die Berufsausbildungsbeihilfe wird durch die Bundesagentur für Arbeit ausgezahlt und ist nach §§ 56 bis 72 SBGB III geregelt. Laut dem Bundesinnenministerium soll die BAB insbesondere Auszubildenden helfen, die nicht bei ihren Eltern wohnen können. Unterstützt werden sie meist nur während ihrer ersten Ausbildung, können aber unter Umständen auch für die zweite Ausbildung die Berufsausbildungsbeihilfe erhalten.
Ist der Antrag auf BAB einmal bewilligt, wird der Zuschuss bei einer beruflichen Ausbildung 18 Monate lang gezahlt und bei anderen förderfähigen Bildungsmaßnahmen 12 Monate lang. In beiden Fällen ist anschließend eine Verlängerung möglich - bis zum Ende der Ausbildungszeit.
Wer hat Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe?
Anspruch auf die Berufsausbildungsbeihilfe haben nur bestimmte Personen. Laut der Bundesagentur für Arbeit müssen folgende Voraussetzungen zutreffen: Die oder der Auszubildende ...
- ... nimmt an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme teil und bereitet sich unter Umständen währenddessen auf einen Hauptschulabschluss oder gleichwertigen Schulabschluss vor.
- ... macht eine betriebliche oder außerbetriebliche Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf in einer Ausbildungsstätte, die zu weit von den Eltern entfernt ist, um zuhause wohnen zu bleiben.
- ... macht eine betriebliche oder außerbetriebliche Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, ist außerdem über 18 Jahre alt, verheiratet oder lebt mit der Partnerin oder dem Partner zusammen.
- .. macht eine betriebliche oder außerbetriebliche Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, hat mindestens ein Kind und lebt nicht bei den Eltern.
- ... ist in der ausbildungsvorbereitenden Phase einer assistierten Ausbildung.
Keinen Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe haben hingegen Personen, die eine schulische Ausbildung - zum Beispiel zur Physiotherapeutin oder zum Physiotherapeut - machen oder bereits Leistungen einer anderen Behörde erhalten, die mit der BAB vergleichbar sind.
Wie viel Geld bekommt man bei Berufsausbildungsbeihilfe?
Die BAB setzt sich aus einem Grundbedarf, einem Mietzuschuss sowie der Übernahme möglicher Fahrtkosten zur Arbeit und einmal im Monat eine Familienheimfahrt zusammen. Wie viel Geld man bei der Berufsausbildungsbeihilfe aber genau bekommt, ist von Fall zu Fall unterschiedlich, denn laut dem Bundesinnenministerium hängt die Höhe der BAB auch vom eigenen Einkommen sowie dem Einkommen der Eltern und möglicher Ehe- oder Lebenspartner ab. Angerechnet werden letztere aber nur, wenn bestimmte Freibeträge überstiegen werden. Und bei einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme wird in der Regel kein Einkommen angerechnet.
Der Sparkasse zufolge liegt die maximale BAB-Förderung für Auszubildende ohne Kind bei 781 Euro im Monat plus Fahrtkosten und mögliche weitere Bedarfe. Dabei wird der Bedarf gemäß des BAföG (Bundesausbildungsfördergesetz) ermittelt. Der Grundbedarf beträgt demnach 421 Euro und der Zuschuss für die Miete 360 Euro. Andere Regeln gelten, wenn Auszubildende in einem Wohnheim oder Internat untergebracht sind.
Die Bundesagentur für Arbeit hat für die Höhe der BAB online ein Beispiel bereitgestellt:
- Nadine ist 17 Jahre alt, ledig und hat für ihre Ausbildung ein Zimmer angemietet. Im ersten Ausbildungsjahr bekommt sie 500 Euro monatlich.
- Für ihren Lebensunterhalt werden ein Grundbedarf in Höhe von 421 Euro, ein Mietzuschuss von 360 Euro, Bedarf für Arbeitskleidung in Höhe von 15 Euro, Fahrtkosten in Form einer Monatskarte von 49 Euro sowie für eine Familienheimfahrt in Höhe von 56 Euro berechnet. So ergibt sich ein Gesamtbedarf von 901 Euro.
- Nun wird das anzurechnende Einkommen abgezogen.
- Von Nadines Gehalt wird ein Freibetrag von 80 Euro abgezogen, angerechnet werden also 420 Euro. Damit verbleibt ein Gesamtbedarf von 481 Euro (901 Euro minus 420 Euro).
- Das Einkommen von Nadines Eltern liegt bei 3.100 Euro. Davon abgezogen wird ein Freibetrag von 2.415 Euro sowie ein weiterer Freibetrag in Höhe von 856 Euro. Damit übersteigen die Freibeträge (3.271 Euro) das Gehalt von Nadines Eltern und es wird nicht angerechnet. Würde das Elterneinkommen die Freibeträge allerdings übersteigen, würden 50 Prozent davon anrechnungsfrei bleiben.
- Laut der Bundesagentur für Arbeit können der Bedarf für eine Familienheimfahrt im Monat (in Nadines Fall 56 Euro) sowie der Freibetrag von 80 Euro auf die Ausbildungsvergütung und 856 Euro auf das Einkommen der Eltern nur angesetzt werden, wenn tägliche Fahrten zwischen der Arbeit und der Wohnung der Eltern unzumutbar sind. Nach dem BAB-Rechner liegt die Grenze bei mehr als zwei Stunden Fahrtzeit.
- Nach Anrechnung aller Einkommen liegt der Gesamtbedarf für Nadine bei 481 Euro. Diesen Betrag erhält sie als BAB monatlich von der Agentur für Arbeit.
Wer wissen möchte, wie viel Berufsausbildungsbeihilfe sie oder er voraussichtlich erhält, kann den BAB-Rechner der Bundesagentur für Arbeit nutzen. Es wird allerdings darauf hingewiesen, dass es sich bei dem Ergebnis lediglich um einen Anhaltspunkt handelt und für eine genaue Berechnung Kontakt zur zuständigen Agentur für Arbeit aufgenommen werden sollte.
Übrigens: Ausgezahlt wird die Berufsausbildungsbeihilfe laut dem Bundesinnenministerium jeden Monat nachträglich und weil es sich dabei um einen Zuschuss handelt, muss sie Leistung nicht zurückgezahlt werden.
Wie wird Berufsausbildungsbeihilfe beantragt?
Die Berufsausbildungsbeihilfe als monatlicher Zuschuss während der Ausbildung kann online bei der Bundesagentur für Arbeit beantragt werden, aber auch ein schriftlicher Antrag per Post ist möglich. Das ist auch für den Weiterbewilligungsantrag nach 18 oder 12 Monaten der Fall.
Für den Antrag wird laut dem Bundesinnenministerium ein ausgefülltes Antragsformular, der Ausbildungsvertrag, Einkommensnachweise in Form einer Bescheinigung der Ausbildungsstätte sowie Nachweise über das Einkommen der Eltern und gegebenenfalls der Ehe- oder Lebenspartnerin beziehungsweise des Ehe- oder Lebenspartners benötigt. Ein formloser Antrag ist dabei nicht möglich.
Gestellt werden muss der Antrag auf BAB zwar nicht zwingend vor Beginn der Ausbildung, aber wer den Antrag erst später stellt, kann den Zuschuss auch frühestens ab dem Antragsmonat bekommen. Rückwirkend wird die Berufsausbildungsbeihilfe nicht gezahlt.