Gerade in der heutigen Zeit sind Fehlinformationen schnell über das Netz verbreitet. Ein Beispiel aus jüngerer Vergangenheit ist die Debatte um einen Vorschlag der Europäischen Union, der sich mit der Behandlung und Entsorgung von Altfahrzeugen befasst. In den sozialen Medien und einigen Blogs kursieren Behauptungen, die EU plane, Reparaturen an alten Autos zu verbieten oder gar eine Zwangsverschrottung von Oldtimern anzuordnen. Aber was beinhalteten die Vorschläge der EU aus dem Juli 2023 eigentlich und inwiefern betreffen sie alte Fahrzeuge?
Übrigens: Gerade beim Thema Auto gibt es vieles, was die meisten Menschen nicht wissen. Zum Beispiel, welche Kennzeichen in Deutschland verboten sind und was die Zahlencodes bei Diplomaten-Kennzeichen genau bedeuten. Auch hat sie schon manch ein Autofahrer über blaue Aufkleber auf Autos gewundert und warum wir in Deutschland auf der rechten Spur fahren.
Will die EU wirklich Reparatur an alten Autos verbieten?
Die Europäische Kommission hat am 13. Juli 2023 neue Vorschläge vorgelegt, die darauf abzielen, die bestehenden Regelungen für Altfahrzeuge und deren Recyclingfähigkeit zu aktualisieren. Der Hauptantrieb hinter diesen Vorschlägen ist der Wunsch, Missbrauch bei der Entsorgung von Schrottautos zu bekämpfen und gleichzeitig den Umweltschutz und die effiziente Nutzung von Ressourcen zu fördern. Ein zentrales Problem, das die EU-Kommission adressieren möchte, scheint hierbei der illegale Export von Fahrzeugen, die eigentlich als Abfall gelten sollten, aber stattdessen als Gebrauchtwagen in Länder außerhalb der EU verkauft werden, zu sein. Diese Praxis umgeht die europäischen Gesetze zur umweltverträglichen Entsorgung von Altfahrzeugen und führt zu Umwelt- und Gesundheitsrisiken in den Importländern.
Die Vorschläge der EU-Kommission umfassen laut der Mitteilung und dem Vorschlagstext verschiedene Maßnahmen, die sich auf Pkw sowie nach und nach auf Motorräder, Lastwagen und Busse erstrecken sollen. Ein wesentlicher Aspekt dabei ist die genaue Definition dessen, was überhaupt als "Schrottauto" gilt. Ein Fahrzeug soll demnach als Schrott angesehen werden, wenn es beispielsweise in seine Einzelteile zerlegt wurde oder wenn außer der Karosserie keine Einzelteile mehr vorhanden sind. Auch komplett abgebrannte Fahrzeuge sollen nicht mehr als Gebrauchtwagen gelten dürfen.
Ein zentraler Punkt in den Vorschlägen - und hier dürften Oldtimer-Fans, die schon um ihre Lieblingsstücke fürchteten, beruhigt sein - ist die explizite Ausnahme von historischen Fahrzeugen. Fahrzeuge von historischem Interesse werden als Autos definiert, die vor mindestens 30 Jahren in den Verkehr gekommen sind, in dieser Form nicht länger produziert werden, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen und gut erhalten sind. Sie sollen nach dem Willen der EU von den neuen Regelungen ausgeschlossen sein.
Die EU-Kommission strebt mit ihrem Entwurf zudem an, die Kreislaufwirtschaft in der Automobilindustrie zu stärken. Dies beinhaltet Maßnahmen, die darauf abzielen, dass Fahrzeuge leichter repariert und demontiert werden können. Automobilhersteller sollen verpflichtet werden, detaillierte Anleitungen für Demontagebetriebe bereitzustellen, um die Wiederverwendung und das Recycling von Fahrzeugteilen zu erleichtern. Darüber hinaus sollen die Hersteller stärker in die Verantwortung genommen werden, um einen nachhaltigeren Umgang mit Ressourcen zu fördern und die Abhängigkeit von importierten Rohstoffen zu verringern.
Altfahrzeuge sollen in diesem Rahmen umweltgerecht entsorgt und die Wiederverwendung ihrer Materialien maximiert werden.
"Zwangsverschrottung" und "Enteignung" - Stimmung gegen neuen EU-Entwurf
In sozialen Medien und einigen Blogs kursierten nach der Veröffentlichung des Entwurfs Behauptungen, die EU plane, Reparaturen an alten Autos zu verbieten und eine Zwangsverschrottung von Oldtimern anzuordnen. Ein Beispiel für solche Falschinformationen ist ein Blogbeitrag, der behauptet, die EU wolle das "Eigentumsrecht der Fahrzeughalter abschaffen" und "historische Fahrzeuge zwangsverschrotten". Diese Behauptungen sind jedoch nicht korrekt.
Beispielsweise hat die Deutsche Presse-Agentur (dpa) dies bereits in einem Faktencheck widerlegt und klargestellt, dass die vorgeschlagenen EU-Regeln Oldtimer explizit ausschließen und dass Fahrzeughalter auch in Zukunft grundsätzlich darüber bestimmen können, was sie mit ihrem Wagen machen wollen. Das Eigentumsrecht sei nicht betroffen. Die Vorschläge zielten vielmehr darauf ab, den Missbrauch bei der Entsorgung von Schrottautos zu bekämpfen und die Kreislaufwirtschaft zu stärken, nicht aber, intakte oder historisch wertvolle Fahrzeuge zu verschrotten. Dies bestätigt auch der Vorsitzende des Parlamentskreises Automobiles Kulturgut im Deutschen Bundestag und Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Rechtsausschauss Carsten Müller auf seiner Website:
"Die Verfasser des Verordnungsentwurfs klammerten bewusst Oldtimer aus dem Anwendungsbereich aus, indem sie historische Fahrzeuge im Kapitel 1, Artikel 2, Nr. 2d explizit in die Ausnahmen aufgenommen haben. [...]. Niemand muss die Verschrottung seines Liebhaberfahrzeugs auf Grundlage der noch final zu gestaltenden Verordnung befürchten."
Die im Netz kursierenden Berichte, seien falsche und unzutreffende Fake-News, schreibt der Bundestagsabgeordnete. Es werde "gezielt Stimmung" gegen die EU gemacht.
Allerdings: Was Gebrauchtwagen angeht, kann es durchaus sein, dass es die neuen Vorschriften Besitzern schwerer machen könnten, ihre Fahrzeuge mit Reparaturen am Laufen zu halten, wenn diese als "nicht reparierbar" oder "umweltschädlich" eingestuft werden. Ein Fahrzeug wird laut EU-Kriterien beispielsweise als Altfahrzeug angesehen, wenn es in seine Einzelteile zerlegt oder ausgeschlachtet wurde. Ebenso eindeutig ist der Fall, wenn ein Fahrzeug so stark verbrannt ist, dass der Motorraum oder der Fahrgastraum zerstört wurde. Diese Kriterien sind in den Anhängen der EU-Vorschläge klar definiert und lassen wenig Raum für Interpretationen.
EU-Entwurf zu Altfahrzeugen - ab wann muss ein Auto entsorgt werden?
Allerdings gibt es auch Aspekte in den Vorschlägen, die mehr Interpretationsspielraum bieten. Ein solcher Punkt ist beispielsweise, wenn ein Fahrzeug zugeschweißt oder mit Isolierschaum verschlossen wurde. In einem "vorläufigen Kriterienkatalog für Altfahrzeuge" hat die EU-Kommission zusätzliche Faktoren festgelegt, die herangezogen werden, um zu bestimmen, ob ein gebrauchtes Fahrzeug als Altfahrzeug zu klassifizieren ist.
Ein besonders interessanter Aspekt ist dabei die Regelung bezüglich der technischen Überwachung. Ein Fahrzeug kann demnach als Altfahrzeug eingestuft werden, wenn es für mehr als zwei Jahre keiner nationalen technischen Überwachung, wie beispielsweise dem TÜV in Deutschland, unterzogen wurde. Dies bedeutet, dass sowohl Oldtimer- als auch Gebrauchtwagenbesitzer darauf achten müssen, die regelmäßige technische Überwachung ihres Fahrzeugs nicht zu vernachlässigen, um nicht Gefahr einer Autopanne zu laufen oder dass ihr Fahrzeug als Altfahrzeug klassifiziert wird. Denn ist diese Einstufung erfolgt, bedeutet das in der Regel, dass das Fahrzeug nicht mehr für den Straßenverkehr zugelassen wird. Die von der EU angestrebte "umweltgerechte Entsorgung" wäre dann die Folge.
Abschließend gilt allerdings zu sagen: Die Vorschläge der EU-Kommission sind erst einmal genau das - Vorschläge. Der Vorschlag wird in einem nächsten Schritt dem Europäischen Parlament und dem Rat zur Beratung und Abstimmung vorgelegt, während dieses Prozesses haben die Mitgliedsstaaten und das Parlament noch einmal die Möglichkeit, Änderungen vorzuschlagen und über den endgültigen Text der Verordnung zu verhandeln. Eine endgültige Entscheidung ist bei diesem Thema also noch nicht getroffen.
Übrigens: Wenn Sie sich fragen, warum Ihr Auto regelmäßig viel Benzin oder Diesel verbraucht, dann muss es nicht nur am Verschleiß liegen - auch Dachträger und Fahrstil können zu einem hohen Verbrauch beitragen. Wer sicher mit seinem Auto unterwegs sein will, sollte auch die wichtigsten Warnzeichen im Auto in Form der Kontrollleuchten kennen und im Blick behalten.