In regelmäßigen Abständen müssen Autos, Motorräder oder auch manche Nutzfahrzeuge zum TÜV, damit überprüft werden kann, ob alles in Ordnung ist. Nicht alle Fahrerinnen und Fahrer denken immer rechtzeitig an diesen Termin oder die Prüfung passt gerade nicht in den eigenen Zeitplan. Es gibt viele Gründe, die Untersuchung etwas hinauszuzögern. Ob man den TÜV überziehen kann und wenn ja, wie lange, erfahren Sie hier.
Woher weiß ich, wann mein Auto zum TÜV muss?
Der Termin für eine technische Überprüfung beim TÜV, bei der Dekra oder ähnlichen Prüfstellen lässt sich ganz leicht selbst herausfinden, und zwar mit einem Blick auf die Plakette am Kennzeichen des Fahrzeugs. Auch in der Zulassungsbescheinigung Teil 1, ehemals Fahrzeugschein genannt, ist es vermerkt, wie der ADAC mitteilt.
Auto: Wie lange kann man den TÜV überziehen?
Grundsätzlich gilt: Die Hauptuntersuchung (HU) darf nicht überzogen werden und muss laut ADAC innerhalb des Monats durchgeführt werden, der auf der Plakette angegeben ist. Es gibt also keinen Spielraum, den Termin hinauszuzögern.
Übrigens: Bei der Hauptuntersuchung ist eine Änderung geplant, die für Fahrer teuer werden kann.
TÜV abgelaufen: Droht eine Strafe?
Sobald der Monat, der auf der Plakette vermerkt ist, abgelaufen ist, begehen Fahrer eine Ordnungswidrigkeit. Entdeckt die Polizei eine abgelaufene Plakette und die Frist wurde um mehr als zwei Monate überschritten, kann sie ein Verwarnungsgeld verhängen.
HU abgelaufen: Wie viel Strafe muss man zahlen?
Bei der Höhe der Strafe kommt es darauf an, wie lange die Frist schon überschritten wurde. Für Pkw und Motorrädern mit leichten Anhängern gelten laut ADAC folgende Bußgelder:
Verpasste Frist | Geldbuße |
Mehr als zwei Monate | 15 Euro |
Vier bis acht Monate | 25 Euro |
Mehr als acht Monate | 60 Euro Bußgeld und 1 Punkt in Flensburg |
Für Nutzfahrzeuge, die eine Sicherheitsprüfung brauchen, gilt Folgendes:
Verpasste Frist | Geldbuße |
Bis zu zwei Monate | 15 Euro |
Mehr als zwei und bis zu vier Monate | 25 Euro |
Mehr als vier bis zu acht Monate | 60 Euro und 1 Punkt in Flensburg |
Mehr als acht Monate | 75 Euro und 1 Punkt in Flensburg |
TÜV-Termin verpasst: Kommen noch weitere Kosten dazu?
Wer nicht rechtzeitig sein Fahrzeug zum TÜV bringt, muss nicht nur mit einem Bußgeld rechnen, sondern auch noch mit weiteren Kosten. Dem ADAC zufolge sind Prüforganisationen wie zum Beispiel TÜV, Dekra, GTÜ oder KÜS dazu verpflichtet, eine weitere HU, auch Ergänzungsuntersuchung genannt, anzusetzen, wenn der Termin um mehr als zwei Monate überschritten wurde. Dafür werden 20 Prozent extra berechnet.
Übrigens: Fahrerinnen und Fahrer sollten auch bei der Gültigkeit ihres Führerscheins aufpassen, denn dieser muss in regelmäßigen Abständen umgetauscht werden. Der Tabelle können Sie entnehmen, wann Sie an der Reihe sind. Wer hier die Frist verpasst, muss ebenso mit einer Strafe rechnen.