Wer einen Parkplatz sucht, der sucht oft lang. Zumindest in den Städten. Doch wenn man dann einen gefunden hat, heißt es meist: Zum Parkscheinautomaten laufen, und einen Parkschein ziehen. Manche verschenken ihre Parkscheine auch gerne weiter, wenn diese noch nicht abgelaufen sind.
Doch oft gibt es auch noch zusätzliche Schilder, die eine Parkscheinpflicht zu gewissen Uhrzeiten ausweisen oder das Parken außerhalb dieser Uhrzeiten ganz verbieten. Ein häufig genutztes Zusatzzeichen bei den Parkflächen ist beispielsweise "werktags von 8 - 18 Uhr". Doch was bedeutet eigentlich werktags? Meint das auch den Samstag?
Übrigens: Wer einen roten Punkt auf seinem Auto entdeckt, sollte schnell handeln. Denn sonst kann ein sehr hohes Bußgeld drohen.
Was ist werktags beim Parken?
Die Antwort lautet: Ja, beim Parken ist auch der Samstag ein offizieller Werktag, schreibt der ADAC. Der Gesetzgeber beruft sich hierbei auf das Bundesurlaubsgesetz. Das bedeutet, dass ein Parkschein bei Parkzonen-Schildern mit beispielsweise dem Zusatzzeichen "werktags von 6 - 22 Uhr" auch am Samstag gekauft werden muss.
Wie der ADAC weiter schreibt, sieht das Gesetz vor, dass Werktage "normalerweise die Tage von Montag bis Samstag" sind. Ausnahmen gibt es allerdings, wenn ein gesetzlicher Feiertag auf einen dieser Tage fällt.
Wer an einem Samstag also auf einem Parkplatz mit entsprechendem Zusatzzeichen steht, muss einen Parkschein ziehen. Denn sonst droht ein Strafzettel. Im schlimmsten Fall könnte das Auto sogar abgeschleppt werden. Der Halter muss dann für diese Kosten aufkommen, schreibt der ADAC.
Übrigens: Einige Autofahrer wissen nicht, dass bestimmte Kennzeichen in Deutschland verboten sind. Bestimmte Zahlencodes können darauf hinweisen, dass ein Diplomaten-Kennzeichen im Straßenverkehr unterwegs ist. Auch ein blauer Aufkleber auf der Heckscheibe hat eine spezielle Bedeutung.