Es gibt mehr als ein Dutzend Führerscheinklassen. Welche Fahrerlaubnis man braucht, ist von der Art des Fahrzeugs abhängig. Ausschlaggebend ist dabei vor allem das Fahrzeuggewicht und teils auch dessen Motorleistung.
Auch, wenn es ganz unterschiedliche Arten von Fahrzeugen gibt, denken die meisten, die an einen Führerschein denken, wohl in erster Linie an den fürs Auto. Das dürfte auch damit zu tun haben, dass Millionen Menschen in Deutschland ein Auto besitzen, während lange nicht jeder ein Motorrad oder einen Lkw hat.
Welche Führerscheinklasse erlaubt Autofahren?
Wer die Erlaubnis zum Fahren eines Auto besitzen möchte, der benötigt die Führerscheinklasse B. Gemeinsam mit BE sind dies die klassischen Auto-Fahrerlaubnisklassen. B erlaubt das Bedienen eines Pkws mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 Tonnen. Dabei darf man höchstens acht Personen befördern.
Zudem darf man Fahrzeuge mit Anhänger fahren, der nicht schwerer als 750 Kilogramm sein darf. Alternativ darf die zulässige Gesamtmasse des Anhängers über 750 Kilogramm betragen, sofern die zulässige Gesamtmasse von Auto und Anhänger gemeinsam bei nicht mehr als 3,5 Tonnen liegt.
Übrigens: Der Bußgeldkatalog 2024 gibt an, wie viel Autofahrer bei überhöhter Fahrgeschwindigkeit bezahlen müssen. Ab einer gewissen Geschwindigkeit wird der Führerschein eingezogen.
Welche Führerscheinklassen braucht man für Zweiräder und Quads?
Die Klassen A, A1, A2 und AM sind für Motorrad, Roller, Trike oder Quad, wie der ADAC schreibt. Mit der Klasse A darf man alle Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge fahren.
A1 erlaubt das Bedienen von Krafträdern von bis zu 125 Kubik mit einer maximalen Motorleistung von 11 kW und einem maximalen Leistung/Leergewicht-Verhältnis von 0,1 kW pro Kilogramm. Wer B196 hat, der darf seit Anfang 2020 mit dem Auto-Führerschein auch Motorräder der Klasse A1 fahren. Dies erfordert lediglich eine theoretische und praktische Fahrerschulung, aber keine vollständige Ausbildung.
Mit der Klasse AM darf man leichte zweirädrige Kleinkrafträder der Klasse L1e-B (Mopeds) mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 Kubik und einer maximalen Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h fahren. Darunter fallen zudem dreirädrige Kleinkrafträder mit höchstens zwei Sitzplätzen, einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h und einer Motorleistung von nicht mehr als vier kW. Die Leermasse darf dabei nicht 270 Kilogramm überschreiten. Darunter fallen zudem Fahrzeuge mit einem Hubraum von maximal 50 Kubik bei einem Fremdzündungsmotor, mit einem Hubraum von 500 Kubik bei einem Selbstzündungsmotor oder jene mit einer Motorleistung von bis zu vier kW.
Auch fallen leichte vierrädrige Straßen-Quads sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge in die Führerscheinklasse. Erstere dürfen höchstens eine Motorleistung von vier kW haben, Zweitere sechs kW. Es dürfen maximal zwei Sitzplätze vorhanden sein, gleiches gilt für die Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h. Zudem muss die maximale Leermasse auf 425 Kilogramm und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 Kubik oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 Kubik oder einer anderen Antriebsform beschränkt sein.
Zum Fahren eines Mofas bis 25 km/h ist kein Führerschein sondern lediglich eine sogenannte Prüfbescheinigung erforderlich. Für E-Scooter wird hingegen auch keine Prüfbescheinigung benötigt. Man muss aber mindestens 14 Jahre alt sein.
Welche Führerscheinklassen braucht man für Lkws?
Für Lkws braucht man die Führerscheinklasse C. Diese steht für die Lkw-Fahrerlaubnisklassen, wobei C die klassische Führerscheinklasse ist, mit der man einen Lkw mit einem Gewicht von über 3,5 Tonnen fahren darf. Die erlaubte Anzahl beförderter Personen liegt bei maximal acht; ist das Fahrzeug zur Personenbeförderung ausgelegt, darf es jedoch nicht gefahren werden.
Weiter wird unterteilt in C1. Die Fahrerlaubnisklasse erlaubt das Bedienen von Lkws mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 Kilogramm und maximal 7500 Kilogramm. Jene Fahrzeuge dürfen nicht mehr als acht Sitzplätzen haben und nicht zur Personenbeförderung von mehr als acht Personen ausgelegt sein.
Bei C1E liegt eine Kombination des Pkw-Führerscheins B und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 3,5 Tonnen vor. Das Gesamtgewicht darf laut dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr nicht über 12 Tonnen betragen.
Welche Führerscheinklassen braucht man zur Personenbeförderung?
Zur Personenbeförderung von teils mehr als acht Personen gibt es die Fahrerlaubnisklasse D, welche das Fahren von Bussen erlaubt. Mit D darf man Kraftfahrzeuge bedienen, die zur Beförderung von mehr als acht Personen ausgelegt sind. Bei D1 darf die Fahrzeuglänge nicht über acht Meter sein und man darf maximal 16 Personen befördern.
L und T sind forst- und landwirtschaftliche Klassen. Reicht der Auto-Führerschein nicht aus oder besitzt man keinen Lkw-Führerschein, sind sie erforderlich. Die Führerscheinklasse L erlaubt das Fahren von Zugmaschinen bis 40 km/h oder mit Anhängern bis 25 km/h, welche für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind.
Außerdem darf man selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderfahrzeuge jeweils bis zu einer Fahrgeschwindigkeit von 25 km/h bedienen. Mit T darf man Zugmaschinen bis 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen sowie Futtermischwagen bis 40 km/h fahren, sofern auch sie für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt und eingesetzt werden.
Es gibt noch mehrere untergeordnete Klassen – etwa in den Klassen C und D. Weil sie eher in Sonderfällen gelten und nicht auf der Rückseite des Führerscheins aufgeführt sind, wird auf diese hier nicht näher eingegangen. Einen Überblick über alle Fahrerlaubnisklassen gibt das Bundesministerium für Digitales und Verkehr.
Übrigens: Hat man seinen Führerschein verloren, sollte man schnell handeln. Grundsätzlich darf man allerdings nur dann Autofahren, wenn man gut sehen kann. Wer auf einem Auge blind ist, dürfte sich somit die Frage stellen, ob er sich hinters Steuer setzen darf. Eine klare Regelung gibt es auch für das Autofahren mit Anhänger. Ein Irrglaube kann hier teuer werden.