Im Straßenverkehr gelten bestimmte Regeln, die im Falle eines Verstoßes Strafen zur Folge haben. Wie diese aussehen, regelt der Bußgeldkatalog. Auch das Ummelden eines Autos ist wichtig und darf nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Will man ein Auto nämlich an eine neue Halterin oder einen neuen Halter überschreiben oder wechselt man den Zulassungsbezirk, so muss man das Fahrzeug ummelden. Das gilt auch bei einer Namensänderung. Aber wie geht das?
Auto ummelden: Welche Unterlagen werden benötigt?
Das Ummelden eines Autos erfolgt grundsätzlich bei der örtlichen Kfz-Zulassungsstelle. Dazu werden laut ADAC folgende Unterlagen benötigt:
- Ein gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- Die Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung
- Die Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein)
- Nachweis über die letzte Hauptuntersuchung des Fahrzeugs
- Das SEPA-Lastschriftmandat als Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
- Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemaliger Fahrzeugbrief), sofern ein Wechsel des Halters vorliegt oder ein neues Kennzeichen ausgestellt wird
Genauso, wie man ein Auto online anmelden und Auto online abmelden kann, kann man es auch online ummelden. 2019 wurde die Möglichkeit zur digitalen Fahrzeugzulassung eingeführt. Seit vergangenem Jahr gilt dies auch für Saisonkennzeichen, E-Kennzeichen und Kurzzeitkennzeichen. Dahinter steckt die internetbasierte Kfz-Zulassung "i-Kfz" des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV).
Ziel sei es, "die Fahrzeugzulassung einfacher und effizienter zu gestalten", heißt es auf der Ministeriumswebseite. Schließlich kann man die Zulassung bequem von zu Hause durchführen und im Anschluss darf das Fahrzeug direkt am Straßenverkehr teilnehmen.
Das digitale Ummelden eines Autos erfolgt konkret beim Online-Portal der örtlichen Kfz-Zulassungsstelle. Voraussetzung dafür ist ein neuer Personalausweis mit der aktivierten Online-Ausweisfunktion oder ein elektronischer Aufenthaltstitel. Darüber hinaus müssen beide Zulassungsbescheinigungen über verdeckte Sicherheitscodes verfügen.
Umzug: Kann man das Auto-Kennzeichen behalten?
Zieht man innerhalb von Deutschland um, kann man das bisherige Kennzeichen behalten, wie der ADAC schreibt. Man muss aber bei der Zulassungsstelle die neue Adresse in der Zulassungsbescheinigung Teil I eintragen lassen. Gleiches gilt für einen Umzug innerhalb eines Zulassungsbezirks.
Beim Verkauf eines angemeldeten Autos geht die Kfz-Versicherung automatisch auf die neue Halterin oder den neuen Halter über. Diese kann man im ersten Monat mit sofortiger Wirkung oder zum Schluss des laufenden Versicherungsjahrs kündigen. Auch die Versicherung hat das Recht, den Vertrag mit einer einmonatigen Kündigungsfrist zu beenden.
Zu beachten ist, dass sich bei einem Umzug die Regionalkasse und damit auch die Prämie ändern kann. In dem Fall erhält die Halterin oder der Halter eine neue eVB-Nummer von der Versicherung.
Auto ummelden: Wie hoch sind die Kosten?
Behält man das Kennzeichen des vorherigen Halters, kostet eine Ummeldung dem ADAC zufolge etwa 17 Euro. Für ein neues Kennzeichen werden weitere circa 10 Euro fällig. Benötigt man ein neues Kennzeichen, betragen die Kosten rund 25 Euro. Der Automobilclub weist darauf hin, dass das Ummelden im Regelfall innerhalb einer Woche nach Verkauf beziehungsweise Umzug erfolgen muss. Andernfalls droht ein Verwarnungsgeld in Höhe von 15 Euro.
Übrigens: Es gibt Kennzeichen, die in Deutschland verboten sind. Außerdem sollte man wissen, wie oft man beim Auto einen Ölwechsel durchführen sollte. Dabei stellt sich die Frage, ob man gleich auch den Ölfilter austauschen muss.