Gelegentlich läuft alles nach Plan oder sogar besser: Der Termin ist früher fertig als geplant oder abgesagt, die Besorgungen schneller erledigt als gedacht. Zurück am Auto bemerkt man, dass man eigentlich noch Zeit auf dem Parkticket übrig hat. Also warum nicht jemand anderem eine Freude machen und das Ticket weitergeben? Doch geht das überhaupt? Und was muss man dabei beachten?
Übrigens: Wer viel Auto fährt, sollte darauf achten, dass er die richtige Sitzposition eingestellt hat. Außerdem sollten auch die wichtigsten Kontrollleuchten auf dem Armaturenbrett bekannt sein. Bei der Wahl des Kennzeichens sollte auch darauf geachtet werden, dass dieses nicht verboten ist.
Darf man den Parkschein weitergeben?
Ob man den Parkschein weitergeben darf, hängt von einer zentralen Frage ab: Handelt es sich bei dem Parkplatz um einen öffentlichen oder einen privaten Stellplatz?
Laut auto24.de ist es auf öffentlichen Parkplätzen nämlich gar kein Problem, den Parkschein einfach an andere Parkwillige abzugeben. Denn hierbei sei es nicht entscheidend, wer das Ticket gekauft hat oder für welches Auto es gedacht war. Wer jemand anderem auf einem öffentlichen Parkplatz also eine Freude machen will, gibt sein Ticket einfach an den Nächsten weiter.
Anders sehe es jedoch aus, wenn auf einem nicht-öffentlichen Parkplatz das Auto abgestellt ist, schreibt 24auto.de weiter. Denn hier kann der Betreiber die Weitergabe des Parkscheins einschränken. Hier lohnt sich deshalb ein Blick in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, ob die Weitergabe des Tickets erlaubt ist oder nicht.
Übrigens: In Paris zahlen SUVs bald deutlich mehr Parkgebühren als andere PKW. Doch nicht nur für Autos kann es teuer werden. Denn wer statt seinem Auto lediglich Kisten in seiner Garage lagert, kann unter Umständen zur Kasse gebeten werden.