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Ist es verboten, im Auto mit Sonnenbrille zu fahren?
Wird man an sonnigen Tagen beim Autofahren geblendet, kann eine Fahrt anstrengend sein. Eine Sonnenbrille verschafft Abhilfe. Aber ist sie am Steuer erlaubt?
Ein Traum für Autofahrer.jpeg       -  Sonnenbrille beim Autofahren: erlaubte Sehhilfe oder verbotenes Accessoire?
Foto: Arno Burgi, dpa (Symbolbild) | Sonnenbrille beim Autofahren: erlaubte Sehhilfe oder verbotenes Accessoire?
Julius Bretzel
 |  aktualisiert: 05.06.2024 06:25 Uhr

Zum Sommer gehört sie für viele dazu: die Sonnenbrille. Sie sieht lässig aus und schützt die Augen davor, geblendet zu werden. Kein Wunder also, dass viele Autofahrer sie auch am Steuer tragen, wenn etwa die Sonne tief steht oder das Tageslicht zu hell ist, um die Augen nicht zusammenzukneifen. Aber ist es überhaupt erlaubt, mit Sonnenbrille Auto zu fahren? Oder ist die getönte Brille am Steuer etwa sogar verboten? Hier finden Sie Antworten.

Sonnenbrille beim Autofahren: Welche Gefahren gibt es?

Eine Sonnenbrille ist zwar nützlich, doch kann von ihr auch eine Gefahr ausgehen: Ist die Sonnenbrille nämlich zu stark getönt, fällt zu wenig Licht durch die Gläser hindurch. In solchen Fällen wird man zwar nicht mehr geblendet, doch dann herrscht die Gefahr, dass man am Steuer nicht mehr alles sehen kann. 

Die Sonnenbrille ist dafür beim Fahren meist sehr nützlich und wendet gewisse Gefahren sogar ab: Der Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen (ZVA) betonte in einer Pressemitteilung die hohe Bedeutung von Sonnenschutzgläsern für die sichere Teilnahme am Straßenverkehr. "Immer wieder geben Unfallverursacher an, durch Sonnenlicht so stark geblendet worden zu sein, dass sie Verkehrszeichen, rote Ampeln oder andere Verkehrsteilnehmer nicht sehen konnten", erklärt der ZVA. Durch plötzlichen starken Lichteinfall würden die Sinneszellen auf der Netzhaut des Auges gewissermaßen kurzfristig ausfallen, erklärt der Verband. Dadurch seien Geblendete für Sekunden buchstäblich blind. Je schneller man in so einer Situation fährt, desto gefährlicher sei der "Blindflug", so der ZVA. 

Im Auto: Ist die Sonnenbrille beim Fahren verboten?

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) regelt bekanntermaßen alles zum Thema Straßenverkehr. So ist zum Beispiel das Handy am Steuer verboten sowie Alkohol nur in geringen Mengen erlaubt. Selbst zur Profiltiefe der Reifen oder zum neu legalisierten Cannabis-Konsum gibt es Regeln. Das Fahren mit Sonnenbrille ist zwar nicht direkt darin zu finden, es ist deshalb auch nicht per se verboten. Doch es kommt auch auf die Brille an. Denn als Fahrer muss man noch fähig sein, sicher zu fahren - und nicht jede Sonnenbrille lässt das zu. 

Laut dem ZVA gibt es eine Einteilung von fünf Kategorien, den sogenannten Blendschutzkategorien, die angeben, wie stark die Sonnenbrille das Sonnenlicht abschwächt:

  • Kategorie 0: 80 bis 100 Prozent Lichtdurchlässigkeit, fast gar kein Lichtfilter, geeignet für dunklere Umgebungen wie zum Beispiel in der Dämmerung oder im Kino
  • Kategorie 1: 43 bis 80 Prozent Lichtdurchlässigkeit, leichter Lichtfilter, geeignet für bewölktes Wetter oder einen Stadtbummel
  • Kategorie 2: 18 bis 43 Prozent Lichtdurchlässigkeit, dunklerer Lichtfilter, geeignet für den Sommer in Deutschland
  • Kategorie 3: 8 bis 18 Prozent Lichtdurchlässigkeit, sehr dunkler Filter, geeignet für südliche Breitengrade zum Beispiel im Strandurlaub
  • Kategorie 4: 3 bis 8 Prozent Lichtdurchlässigkeit, extrem dunkler Filter, geeignet zum Skifahren, nicht mehr geeignet für den Straßenverkehr!

Brillen der Kategorie 4 sind demnach nichts für Autofahrer, weil sie schlichtweg zu dunkel sind. Sie sind im Straßenverkehr verboten. Bei Einbruch der Dunkelheit sind auch schon Sonnenbrillengläser mit einer Lichtdurchlässigkeit von 25 Prozent und weniger laut ZVA nicht mehr tauglich für den Straßenverkehr. Bei Fahrten in der Dämmerung oder bei Nacht sollten aber ohnehin keine Sonnenbrillen getragen werden.

Fahren mit Sonnenbrille: Hier drohen Strafen

Stellt ein Polizist bei einer Verkehrskontrolle fest, dass die Sonnenbrille zum Autofahren nicht geeignet ist, weil sie zu dunkel getönt ist, kann ein Verwarngeld von 10 Euro wegen Fahrlässigkeit drohen. Die Sonnenbrille ist dann offiziell eine Beeinträchtigung im Straßenverkehr. Hinzu kommt: Hat die Sonnenbrille keine Sehstärke, obwohl der Fahrer eine Sehhilfe zum Fahren braucht, kann das außerdem als Ordnungswidrigkeit ausgelegt werden und kostet 25 Euro.

Ein weiterer Punkt, den es zu beachten gilt: Wer neben der Sonnenbrille auch noch etwas anderes im Gesicht trägt - zum Beispiel einen Mund-Nase-Schutz gegen Infektionen, eine tiefliegende Mütze oder eine Verkleidung zu Fasching, könnte Probleme mit dem Gesetz bekommen. Denn in §23 StVO heißt es: "Wer ein Kraftfahrzeug führt, darf sein Gesicht nicht so verhüllen oder verdecken, dass er nicht mehr erkennbar ist." Die Augenpartie gehört natürlich zum Gesicht und sollte deshalb erkennbar sein, wenn andere Partien durch eine Maske oder ähnliches verdeckt sind. Ein Grund dafür ist, dass der Fahrer des Autos auf einem Blitzerfoto erkennbar sein sollte.

Übrigens: Für viele ist es selbstverständlich, im Sommer mit Flip-Flops oder gar barfuß mit dem Auto zu fahren - obwohl viele nicht wissen, ob das überhaupt erlaubt ist. Die richtige Sitzposition im Auto ist zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, doch ist sie wichtig für Ihre Gesundheit. Außerdem ist es gut zu wissen, dass nicht nur eine zu hohe Geschwindigkeit dazu führen kann, dass man den Führerschein abgeben muss und mancherorts sogar das Auto verliert: Schon das Mitführen eines bestimmten Gegenstandes kann für eine 10.000 Euro Strafe sorgen. Dafür darf man theoretisch nackt am Steuer sitzen.

 
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