
Seit Mai 2021 hat Julia Gergely die Kita Lotta& Levi im Innovationspark betrieben, doch es lief nicht immer rund. Bereits vor einem Jahr wurde die Kita-Trägerin das erste Mal von der Stadt angehört, ihr wurde damals mit dem Entzug der Betriebserlaubnis gedroht, sagt Simon Bulla, Anwalt der Stadt Augsburg. Damals durfte Gergely mit Auflagen weitermachen, doch nun wurde ihr die Betriebserlaubnis endgültig entzogen. Das VerwaltungsgerichtAugsburg stellte am Donnerstag in einer 21-seitigen Begründung unter anderem fest, dass sich an der Situation nichts geändert habe und dass es deshalb den Eilantrag gegen den Widerruf der Betriebserlaubnis ablehnt.Bulla erläutert nun die Hintergründe für den Entzug der Betriebserlaubnis.
Vor zwei Wochen zog die Stadt Augsburg als Aufsichtsbehörde die Reißleine. Vorausgegangen waren eine Vielzahl von Beschwerden, Ermahnungen und Auflagen, der Bescheid der Stadt an Kita-Trägerin Gergely soll 47 Seiten umfasst haben. Dokumente und Schriftwechsel aus vier Ordnern sollen dann auch dem Verwaltungsgericht zur Verfügung gestellt worden sein. "Die Trägerin hat wiederholt und nachhaltig gegen die Meldepflicht verstoßen", sagt Jurist Simon Bulla. Unter anderem wurden der Aufsichtsbehörde Personalwechsel nicht mitgeteilt. Deshalb habe auch nicht überprüft werden können, ob etwa der Betreuungsschlüssel passt. Der Gesetzgeber habe aber genau geregelt, was als zuverlässig oder unzuverlässig gelte.
Lotta & Levi in Augsburg bleibt geschlossen: "Das Kindeswohl ist nicht sichergestellt"
Durch ein dauerhaft unzuverlässiges Verhalten könne eine strukturelle Kindeswohlgefährdung vorliegen, ist die Argumentation, der das VerwaltungsgerichtAugsburg nun folgt. Die Anhaltspunkte für einen nachhaltigen Verstoß der Kita-Trägerin gegen ihre Mitwirkungs- und Meldepflichten wurden vonseiten der Stadt hinreichend glaubhaft gemacht, heißt es in einer Mitteilung: "Damit ist das gesetzliche Regelbeispiel der fehlenden Zuverlässigkeit erfüllt. Dies lasse nach Wertung des Gesetzgebers regelmäßig den Schluss zu, dass das Kindeswohl in der Einrichtung nicht sichergestellt sei." Die Aufsichtsbehörde dürfe damit im Rahmen einer Ermessensentscheidung die Betriebserlaubnis widerrufen.
Julia Gergely hatte in ihrem Eilantrag laut Angaben des Verwaltungsgerichts vorgetragen, die Vorwürfe seien nicht alle zutreffend. Auch gehe es bei den Beanstandungen um die Einhaltung förmlicher Pflichten gegenüber der Aufsichtsbehörde und nicht um Pflichtverletzungen, die für die Betreuung der Kinder eine Rolle spielten. Das sieht das VerwaltungsgerichtAugsburg anders: "Aufgrund der Bedeutung und Vielzahl der nicht erfolgten Meldungen handle es sich nicht lediglich um einzelne Verstöße von geringem Gewicht."
Kita gab Meldungen nicht immer an die Stadt Augsburg weiter
Die Stadt musste laut Bulla im vergangenen Jahr Meldungen mehrfach anfordern. Konzepte, die die Kita-Leitung erstellt hatte, sollen abgeschrieben oder unvollständig gewesen sein. In einem Fall habe es Hinweise gegeben, dass ein Geschwisterpaar in einem verwahrlosten Umfeld aufwuchs. Wie sich im Nachhinein herausstellte, habe die Kita diese Vermutung nicht der Stadt mitgeteilt, sondern den Vertrag mit den Eltern der Geschwister gekündigt. "Das sind keine Lappalien. Wenn man nicht einschreitet, dann passiert irgendwann tatsächlich was", stellt Simon Bulla fest.
Gegen den Beschluss des Gerichts kann Julia Gergely in zweiter Instanz Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einlegen. Für eine Stellungnahme war die Kita-Trägerin am Donnerstag nicht erreichbar.