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Augsburg
Steinwürfe auf B2 und B17 waren kein versuchter Mord
Lkw-Fahrer Florin N. muss für die gefährlichen Steinwürfe auf Bundesstraßen im Raum Augsburg ins Gefängnis. Warum das Gericht sie nicht als versuchten Mord sieht.
Steinewerfer B2 zwischen Nordendorf und Biberbach       -  Steinewerfer B2 zwischen Nordendorf und Biberbach Steinewerfer B2 zwischen Nordendorf und Biberbach / Polizei
Foto: Marcus Merk | Steinewerfer B2 zwischen Nordendorf und Biberbach Steinewerfer B2 zwischen Nordendorf und Biberbach / Polizei
Redaktion
 |  aktualisiert: 11.03.2024 09:11 Uhr

Der Steinewerfer, der zwischen Juni 2022 und Anfang 2023 auf den Bundesstraßen 2 und 17 für Aufsehen in der Bevölkerung im Großraum Augsburg sorgte, ist am Donnerstag vom Schwurgericht nach mehrtägigem Prozess wegen "gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr", Sachbeschädigung und verschiedenen Körperverletzungsdelikten zu einer Gefängnisstrafe von viereinhalb Jahren verurteilt worden. Florin N., 49, nahm den Schuldspruch ruhig entgegen. Er hatte wohl mit einer entsprechenden Strafe gerechnet, nachdem er die Steinwürfe eingeräumt hatte. Umstritten war die juristische Bewertung des aufsehenerregenden Falles. Denn Staatsanwalt Thomas Junggeburth blieb auch in seinem Plädoyer gestern Vormittag bei dem Vorwurf des versuchten Mordes.

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