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Augsburg
Stadt bekommt wegen Lotta & Levi Recht: Kita bleibt geschlossen
Das Verwaltungsgericht Augsburg hat den Eilantrag der Trägerin abgelehnt, die Kita Lotta & Levi bleibt zu. Das Gericht folgt damit der Argumentation der Stadt.
Kita Lotta & Levi       -  Das Verwaltungsgericht Augsburg hat den Eilantrag der Kitaträgerin abgelehnt. Damit wird die Kita weiterhin geschlossen bleiben.
Foto: Silvio Wyszengrad | Das Verwaltungsgericht Augsburg hat den Eilantrag der Kitaträgerin abgelehnt. Damit wird die Kita weiterhin geschlossen bleiben.
Miriam Zissler
 |  aktualisiert: 11.03.2024 13:07 Uhr

Das VerwaltungsgerichtAugsburg hat heute einen Eilantrag abgelehnt, mit dem sich die Trägerin der Kita Lotta & Levi gegen den Widerruf der Betriebserlaubnis für ihre Kindertageseinrichtung gewandt hat, den die Stadt erlassen hatte. Der Hauptvorwurf ist laut der Mitteilung des Gerichts die fehlende Zuverlässigkeit der Einrichtungsträgerin. Der Rechtsanwalt der Stadt Augsburg, Simon Bulla, berichtet von zahlreichen Verstößen.

Die Stadt hatte wie berichtet vor zwei Wochen aufgrund nachhaltiger Verstöße gegen Mitwirkungs- und Meldepflichten und wiederholter Verstöße gegen (nachträgliche) Auflagen aus der Betriebserlaubnis die Kita-trägerin Julia Gergely als nicht zuverlässig eingestuft und ihr per Bescheid die Betriebserlaubnis entzogen

Kita Lotta & Levi in Augsburg bleibt zu: Trägerin kann Beschwerde einlegen

Gegen den Bescheid erhob Gergely Klage und stellte zudem wegen des gesetzlich angeordneten Sofortvollzugs einen Eilantrag. Sie betonte in ihrem Antrag, dass die erhobenen Vorwürfe nicht alle zutreffend seien. Das Gericht lehnte den Eilantrag ab, weil die Verstöße gegen ihre Mitwirkungs- und Meldepflichten in dem Bescheid der Stadt hinreichend glaubhaft gemacht worden sind. Die fehlende Zuverlässigkeit sei gegeben, dass das Kindeswohl in der Einrichtung nicht sichergestellt sei. "Bei einer solchen strukturellen Gefährdung des Wohls der Kinder in der Einrichtung könne die Aufsichtsbehörde im Rahmen einer Ermessensentscheidung die Betriebserlaubnis widerrufen", heißt es in der Mitteilung des Verwaltungsgerichts. 

Gegen den Beschluss kann die Kitaträgerin in einem nächsten Schritt Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einlegen. 

 
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