Der Polizist, der Drogen unterschlägt oder konsumiert, ist ein beliebtes Filmthema; Denzel Washington brachte die Darstellung eines solchen korrupten Drogenermittlers in "Training Day" einen Oscar ein. In Augsburg dreht sich nun ein Ermittlungsverfahren um die Frage, ob ein Beamter eines städtischen Reviers in Drogendelikte verstrickt sein könnte. Es ist ein Fall, bei dem noch viele Fragen offen sind – bei dem jedoch ein Detail aufmerken lässt.
Wie ein Sprecher des bayerischen Landeskriminalamtes auf Anfrage bestätigt, ermittele man gegen "einen Beschäftigten des Polizeipräsidiums Schwaben Nord, unter anderem wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz". Konkret geht es nach Informationen unserer Redaktion um einen Polizisten, der zuletzt im Innenstadtrevier des Präsidiums beschäftigt war. Die Beamten, die hier tätig sind, haben einen der anstrengendsten Jobs im Polizeialltag der Stadt. Es gibt im Zentrum deutlich mehr Einsätze als in den anderen Stadtteilen, das Nachtleben in der Maxstraße, jede Menge Demonstrationen, viele Veranstaltungen, die Drogenszene am Königsplatz.
Polizist soll Straftaten im Dienst in Augsburg begangen haben
Dass das LKA in dem Fall tätig ist, bedeutet, dass die Ermittler einem konkreten Verdacht nachgehen. Die Beamten des Dezernates 13 werden nämlich nicht immer automatisch tätig, sobald ein Polizist unter Verdacht steht, eine Straftat begangen zu haben – sondern ausschließlich dann, wenn mögliche Straftaten im Dienst begangen worden sein könnten. Es heißt, der beschuldigte Beamte habe im Drogenbereich ermittelt. Hat er also möglicherweise Drogen konsumiert oder besessen, auf die er während seiner Arbeit stieß? Und falls ja: welche? Detailfragen dazu beantworten die Behörden derzeit nicht. Weitere Auskünfte könne man mit Blick auf die laufenden Ermittlungen nicht erteilen, heißt es vom LKA. Nach Informationen unserer Redaktion durchsuchten die Ermittler auch die persönlichen Gegenstände des beschuldigten Beamten in den Räumen der Inspektion.
Wie lange die Ermittlungen noch andauern werden, ist unklar. Dem Polizisten sei derzeit ein "Verbot der Führung der Dienstgeschäfte" ausgesprochen worden, heißt es vom Augsburger Präsidium, was faktisch eine Zwangsbeurlaubung bedeutet. Auch sei gegen den Beschuldigten ein Disziplinarverfahren eingeleitet worden, das allerdings ausgesetzt ist, also nicht weitergeführt wird, solange die Ermittlungen noch laufen. Erst wenn diese abgeschlossen sind, entscheidet die Staatsanwaltschaft, ob sie überhaupt Anklage erhebt – oder den Fall einstellt. Möglich auch, dass sich die Vorwürfe als haltlos erweisen; bis zu einem möglichen Gerichtsurteil gilt die Unschuldsvermutung. In Untersuchungshaft sitzt der verdächtige Beamte nicht, was dafür spricht, dass die Dimensionen des Falls zumindest bislang eher überschaubar sein könnten.