Am Aschermittwoch beginnt für Christen offiziell die Fastenzeit. Er ist einer der wichtigsten christlichen Feiertage– vor allem in Bayern gelten besondere Regeln am Aschermittwoch. Hier der Überblick.
Aschermittwoch in Bayern: Der Unterschied zwischen gesetzlichen und kirchlichen Feiertagen
Aschermittwoch ist zwar ein kirchlicher, aber kein gesetzlicher Feiertag. Im Kirchenjahr werden mehr als 30 Feiertage gefeiert, einige davon gelten auch als gesetzliche Feiertage, aber eben nicht alle. In Bayern werden jährlich 13 kirchliche Feiertage als gesetzliche Feiertage gefeiert. Damit steht das Bundesland in Deutschland an der Spitze. Eine Sonderstellung unter den Feiertagen hat unter anderem Karfreitag: Er gilt als kirchlicher, gesetzlicher und stiller Feiertag.
Ist Aschermittwoch ein Feiertag in Bayern?
Aschermittwoch ist in Bayern kein gesetzlicher Feiertag. Am 22. Februar 2023 ist zwar nicht arbeitsfrei, der Tag ist trotzdem im Feiertagsgesetz als "Stiller Tag" festgehalten, es gelten also besondere Regeln. Die meisten Läden haben trotzdem regulär bis 20 Uhr geöffnet.
Nächstes Jahr fällt der Aschermittwoch auf den Valentinstag. Die Termine der folgenden Jahre im Überblick:
- Aschermittwoch, 14. Februar 2024
- Aschermittwoch, 5. März 2025
- Aschermittwoch, 18. Februar 2026
Im Februar gibt es in Bayern keinen gesetzlichen Feiertag.
Aschermittwoch ist kein Feiertag in Bayern, aber ein "Stiller Tag"
Aschermittwoch gilt in Bayern als "Stiller Tag" – und das wirklich nur in Bayern. In anderen Bundesländern ist das nicht der Fall. In Artikel 3 des Gesetzes über den Schutz der Sonn- und Feiertage gelten folgende christlichen Feiertage als "Stille Tage":
- Aschermittwoch
- Gründonnerstag
- Karfreitag
- Karsamstag
- Allerheiligen
- Volkstrauertag
- Totensonntag
- Buß- und Bettag
- Heiliger Abend
An diesen christlichen Feiertagen sind öffentliche Tanzveranstaltungen verboten. Am Aschermittwoch beginnt der Schutz ab 2 Uhr morgens und dauert bis 24 Uhr nachts an. Auch Sportveranstaltungen sind oft in Bayern am Aschermittwoch nicht gestattet, werden aber nicht generell verboten. Der "entsprechend ernste Charakter" sollte laut Feiertagsgesetz am Aschermittwoch aber trotzdem gewahrt werden. Private Feiern sind am Aschermittwoch erlaubt, solange sich die Nachbarn nicht gestört fühlen. Falls die Polizei aufgrund von Lärmbelästigung vor der Tür steht, droht ein Bußgeld.