Die Frage der Krankenversicherung ist ein wichtiger Aspekt, der oft übersehen wird, wenn man arbeitslos wird. Allerdings ist es entscheidend zu wissen, wie man in dieser Zeit versichert ist und wer die Kosten trägt. In diesem Artikel erfahren Sie alles über die verschiedenen Möglichkeiten und Voraussetzungen für die Krankenversicherung bei ALG 1.
Übrigens: Manchen Menschen ist nicht ganz klar, ob ihnen überhaupt Arbeitslosengeld zusteht. Auch bei Bürgergeld und Arbeitslosengeld gibt es deutliche Unterschiede.
Arbeitslosengeld 1: Wer bezahlt die Krankenversicherung?
Wer in Deutschland ALG 1 bezieht, der ist in dieser Zeit auch in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig. Das gilt auch für Menschen, die vorher privat versichert waren. Die Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung übernimmt dann die Agentur für Arbeit, wie die Techniker Krankenkasse und mehrere andere Versicherer auf ihren Websites schreiben.
Auch bei einer privaten Krankenversicherung können die Beiträge von der Agentur für Arbeit übernommen werden, allerdings nur bis zu einer bestimmten Höhe. Laut der Bundesagentur für Arbeit liegen die Höchstbeiträge für das Jahr 2023 bei 21,55 Euro täglich für die Krankenversicherung und bei 4,52 Euro für die Pflegeversicherung.
Generell bietet der Bezug von ALG 1 aber die Möglichkeit für privat Versicherte, in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln.
ALG 1: Besonderheiten bei der gesetzlichen Krankenversicherung
Es gibt jedoch auch Ausnahmen, bei denen Personen, die arbeitslos geworden sind und ALG 1 beziehen, nicht in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln müssen oder können. Laut einem Informationsblatt der Bundesagentur für Arbeit können Sie sich beispielsweise von der Versicherungspflicht befreien lassen, wenn Sie in den letzten fünf Jahren privat versichert waren.
Darüber hinaus gibt es eine Versicherungsfreiheit ab dem 55. Lebensjahr, wenn Sie in den letzten fünf Jahren nicht gesetzlich versichert waren. Dann können Sie nicht in die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung wechseln und bleiben in diesem Fall in der privaten Krankenversicherung. Die Beiträge hierfür müssen dann selbst getragen werden, wenngleich die Agentur für Arbeit einen Teil dieser Kosten übernehmen kann (siehe oben). Die Regel "Versicherungsfreiheit wegen Vollendung des 55. Lebensjahres" ist Teil des deutschen Sozialversicherungssystems und im § 6 des Fünften Buch Sozialgesetzbuchs (SGB V) geregelt.
Krankenversicherung bei Arbeitslosigkeit: Das müssen Sie beachten
Wenn Sie sich arbeitslos gemeldet und einen Antrag auf ALG 1 gestellt haben, sollten Sie sich in einem nächsten Schritt um ihre Versicherung kümmern. Klären Sie dazu Ihren Versicherungsstatus. Sind Sie gesetzlich versichert, übernimmt die Agentur für Arbeit Ihre Beiträge. Wenn Sie privat versichert sind, prüfen Sie, ob und in welcher Höhe die Arbeitsagentur Ihre Beiträge übernimmt.
Wenn Sie in den letzten fünf Jahren privat versichert waren, können Sie einen Befreiungsbescheid einreichen, um nicht in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln. Beachten Sie auch, ob für Sie die Sonderregelung zur Vollendung des 55. Lebensjahres gilt (siehe oben).
Wenn möglich können Sie laut einem Merkblatt der Bundesagentur für Arbeit dann auch noch prüfen, ob Sie sich über einen Familienangehörigen versichern können.
Sind diese Schritte geklärt, müssen Sie nur noch alle erforderlichen Unterlagen einreichen, damit Ihre Beiträge übernommen werden.
Übrigens: Die Frage, ob einem beim Verlust des Jobs Bürgergeld oder Arbeitslosengeld zusteht, treibt einige Menschen um. Auch, ob im Rahmen von Arbeitslosgengeld 1 die Miete übernommen wird, ist eine häufig gestellte Frage. Viele Studierende fragen sich auch, was passiert, wenn sie nach dem Abschluss ohne Job dastehen. Können sie dann Bürgergeld oder ALG 1 erhalten? Und was ist, wenn man erkrankt ist. Besteht dann nach ALG 1 ein Anspruch auf Krankengeld?