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Arbeitslosengeld
ALG 1: Wie wird das Arbeitslosengeld berechnet?
Arbeitslosengeld unterscheidet sich in vielen Bereichen vom Bürgergeld. Dazu zählt auch die Art und Weise, wie ALG 1 berechnet wird. Wie das geht, erfahren Sie in diesem Artikel.
Rund 20 Millionen Euro hat die Bundesagentur für Arbeit (BA) bisher in bar an Empfänger von Arbeitslosengeld an Supermarktkassen ausgezahlt. Symbolbild: Daniel Karmann Foto: Daniel Karmann       -  Das Arbeitslosengeld 1 unterscheidet sich vom Bürgergeld in vielerlei Hinsicht. Unter anderem wird das Arbeitslosengeld anders berechnet.
Foto: Daniel Karmann, dpa (Symbolbild) | Das Arbeitslosengeld 1 unterscheidet sich vom Bürgergeld in vielerlei Hinsicht. Unter anderem wird das Arbeitslosengeld anders berechnet.
Ann-Katrin Hahner
 |  aktualisiert: 17.06.2024 08:40 Uhr

Während das Bürgergeld feste Sätze für Einzelpersonen, Paare und Familien mit Kindern hat, verhält es sich in Deutschland mit dem Arbeitslosengeld 1 - kurz ALG 1 - anders. Neben unterschiedlichen Voraussetzungen für eine Auszahlung unterscheidet sich das ALG 1 vom Bürgergeld auch hinsichtlich der Berechnung. Wie diese vorgenommen wird und was Sie beachten müssen, wenn Sie abschätzen wollen, wie viel Arbeitslosengeld Sie erhalten, haben wir Ihnen anhand einem Beispiel dargelegt.

Wie rechnet man das Arbeitslosengeld 1 aus?

Im Gegensatz zu Bürgergeld, einer bedürftigkeitsabhängigen Sozialleistung, ist das Arbeitslosengeld 1 eine Versicherungsleistung für zuvor erwerbstätige Personen, die arbeitslos geworden sind, und orientiert sich demzufolge am vorherigen Einkommen.

Wie die Bundesagentur für Arbeit auf ihrer Website schreibt, ist die Grundlage, auf der das Arbeitslosengeld 1 berechnet wird, das Brutto-Arbeitsentgelt (Gehalt) der vergangenen 12 Monate. "Dabei wird nur der Teil Ihres Arbeitsentgelts berücksichtigt, der beitragspflichtig in der Arbeitslosenversicherung war und beim Ausscheiden aus dem Beschäftigungsverhältnis abgerechnet war", schreibt die Agentur auf ihrer Website. Minijobs zählen nicht dazu. Indem der Betrag durch 365 geteilt werde, werde das Brutto-Arbeitsentgelt pro Tag ermittelt. Dies wird von der Agentur als "Bemessungsentgelt" bezeichnet.

Von dem Brutto-Arbeitsentgelt wird zur Berechnung des Netto-Entgelt die Lohnsteuer, eventuell der Solidaritätszuschlag und eine pauschale Sozialversicherungsabgabe in Höhe von 20 Prozent abgeogen. Das daraus resultierende Netto-Entgelt pro Tag wird dann als Leistungsentgelt bezeichnet.

"Das Arbeitslosengeld, das Sie täglich erhalten, entspricht 60 Prozent dieses Leistungsentgelts. Sollten Sie oder Ihr Ehe- bzw. Lebenspartner für mindestens ein Kind gemäß des Einkommenssteuergesetzes, kindergeldberechtigt sein, steigt dieser Prozentsatz auf 67 Prozent an", heißt es vonseiten der Bundesagentur für Arbeit.

Wie viel Arbeitslosengeld bekommt man? Beispielrechnung

Wie muss nun jemand die voraussichtliche Höhe seines Arbeitslosengeldes berechnen, wenn er 47.000 brutto im Jahr verdient? Wir haben eine vereinfachte Beispielrechnungen erstellt, für eine kinderlose Person in der Steuerklasse 1.

Beispielrechnung für Steuerklasse 1, Kinderlos

Brutto-Arbeitsentgelt der letzten 12 Monate: 47.000 €

(Das entspricht einem monatlichen Brutto von etwa 3.917 €)

  1. Berechnung des täglichen Bemessungsentgelts:

    47.000 € / 365 Tage = ca. 128,77 € pro Tag
  2. Gesamtabzüge (Lohnsteuer und Sozialversicherungspauschale entsprechen zusammen 20 Prozent):

    20 Prozent von 128,77 € = ca. 25,75 €
  3. Netto-Entgelt pro Tag:

    128,77 € - 25,75 € = ca. 103,02 €
  4. Arbeitslosengeld pro Tag (60 Prozent des Netto-Entgelts):

    60 Prozent von 103,02 € = ca. 61,81 €

Beispielrechnung für Steuerklasse 3, verheiratet, mit Kind

Brutto-Arbeitsentgelt der letzten 12 Monate: 47.000 €

(Das entspricht einem monatlichen Brutto von ca. 3.917 €)

  1. Berechnung des täglichen Bemessungsentgelts:

    47.000 € / 365 Tage = ca. 128,77 € pro Tag
  2. Gesamtabzüge (Lohnsteuer und Sozialversicherungspauschale entsprechen zusammen 20 Prozent):

    20 Prozent von 128,77 € = ca. 25,75 €
  3. Netto-Entgelt pro Tag:

    128,77 € - 25,75 € = ca. 103,02 €
  4. Arbeitslosengeld pro Tag (67 Prozent des Netto-Entgelts, da verheiratet mit Kind):

    67 Prozent von 103,02 € = ca. 69,02 €

In Steuerklasse 3, die oft von verheirateten Personen mit Kindern gewählt wird, fällt in der Regel weniger Lohnsteuer an als in Steuerklasse 1. Dies führt zu einem höheren Nettoeinkommen, was wiederum ein höheres Arbeitslosengeld zur Folge hat, da das Arbeitslosengeld ein Prozentsatz des Nettoeinkommens ist. Daher erhalten Personen in Steuerklasse 3 mit Kindern in der Regel ein höheres Arbeitslosengeld als in Steuerklasse 1. Weil diese Rechnung unsererseits nur beispielhaft ist, können wir nicht alle Faktoren der Steuerklasse 3 in unserer Berechnung berücksichtigen.

Um die monatliche Zahlung zu berechnen würde das Netto-Entgelt nun mit 30 multipliziert werden, was in Fall 1 zu einer Zahlung von 1854,30 Euro im Monat und in Fall 2 zu ca. 2.070,60 Euro pro Monat führt.

Wichtig: Diese Berechnung ist nur eine Schätzung und kann sich aufgrund der Steuerklasse, des Familienstatus und auch wegen des Bundeslandes, in dem Sie leben, unterscheiden. Ab einem gewissen Gehalt spielt auch noch der Solidaritätszuschlag eine Rolle. Für eine genaue Berechnung sollten die spezifischen Daten in das Berechnungstool der Bundesagentur für Arbeit eingegeben oder eine persönliche Beratung in Anspruch genommen werden.

Übrigens: Entgegen der landläufigen Meinung wird beim Arbeitslosengeld 1 die Miete nicht mit abgedeckt. Eine festgelegte Höchstgrenze gibt es beim ALG 1 nicht, dennoch gibt es gewisse Spannen, in denen sich die Höhe der Zahlungen bewegen.

 
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