Läuft der Arbeitsvertrag ohne Anschluss aus oder ist eine Kündigung eingegangen, ist das für viele Menschen erst einmal ein Schock. Eine wichtige Einkommensquelle fällt dann nämlich weg. Unter Umständen haben Betroffene allerdings Anspruch auf Arbeitslosengeld (ALG I). Ausgezahlt wird es von der Agentur für Arbeit. Zunächst müssen aber einige Voraussetzungen erfüllt werden. Wie viel Geld berechtigte Arbeitslose bekommen, hängt laut der Bundesagentur für Arbeit vom Brutto-Gehalt der vergangenen zwölf Monate ab. Wie viel Geld man bei einem vorherigen Gehalt von monatlich 4000 Euro netto bekommen kann, haben wir beispielhaft ausgerechnet. Die tatsächliche Höhe des Arbeitslosengeldes hängt aber von mehreren Faktoren ab.
Übrigens: Auch die Arbeitslosengeld-Rechnung für 1500 Euro netto, für 2000 Euro netto sowie für 3000 Euro netto haben wir bereits aufgestellt.
Arbeitslosengeld: Wie wird es berechnet?
Das Arbeitslosengeld richtet sich laut der Bundesagentur für Arbeit nicht nach einem festen Satz - wie das etwa beim Bürgergeld der Fall ist -, sondern nach dem vorherigen durchschnittlichen Einkommen. Die Versicherungsleistung entspricht ungefähr 60 oder 67 Prozent des Netto-Lohns - je nachdem, ob Berechtigte Kinder haben oder nicht. Gerechnet wird aber anders.
Für die Berechnung des Arbeitslosengeldes ist laut dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) das versicherungspflichtige Brutto-Gehalt der letzten zwölf Monate vor der Arbeitslosigkeit ausschlaggebend. Gerechnet wird mit dem durchschnittlichen Lohn. Und so funktioniert's laut der Bundesagentur für Arbeit:
- Der beitragspflichtige Teil des Brutto-Gehalts der letzten zwölf Monate wird durch 365 geteilt. Das Ergebnis wird als Bemessungsentgelt bezeichnet.
- Vom Bemessungsentgelt werden die Lohnsteuer, ein Pauschalbetrag für die Sozialversicherung in Höhe von 20 Prozent sowie gegebenenfalls der Solidaritätszuschlag abgezogen. So wird das Netto-Gehalt pro Tag berechnet, das als Leistungsentgelt bezeichnet wird.
- Die Höhe des Arbeitslosengeldes beläuft sich pro Tag auf 60 Prozent des Leistungsentgelts. Wenn Berechtigte Kinder mit Anspruch auf Kindergeld haben, erhöht sich der Tagessatz auf 67 Prozent des Leistungsentgelts.
- Arbeitslosengeld wird nicht täglich, sondern monatlich ausgezahlt. Daher werden pro Monat 30 Kalendertage angesetzt und der Tagessatz entsprechend für einen einheitlichen Monatsbetrag pauschal mit 30 multipliziert.
Wie viel Arbeitslosengeld bekomme ich bei 4000 Euro netto?
Um zu berechnen, wie viel Arbeitslosengeld man bei einem vorherigen Verdienst von 4000 Euro netto bekommt, muss zunächst das vorherige Brutto-Gehalt ermittelt werden. Wir erklären die Rechnung an zwei Beispielen:
Beispiel Nummer 1: Anne lebt in Baden-Württemberg, ist kein Kirchenmitglied, hat keine Kinder und hat bisher monatlich 4000 Euro netto verdient. Ihr Vertrag ist ausgelaufen und sie bekommt nun Arbeitslosengeld. Bei einem monatlichen Netto-Gehalt von 4000 Euro ergibt sich laut dem Brutto-Netto-Rechner der WirtschaftsWoche für 2024 und bei Steuerklasse I ein Brutto-Gehalt von etwa 6614 Euro - für das Steuerjahr 2023 wären es rund 6670 Euro brutto, wir rechnen aber mit der Zahl für 2024 weiter.
Ausgehend von einem durchschnittlichen Brutto-Gehalt von 6614 Euro, würde Anne der Selbstberechnung der Bundesagentur für Arbeit zufolge bei einem Netto-Gehalt von 4000 Euro Arbeitslosengeld in Höhe von monatlich 2320,50 Euro bekommen. So wird gerechnet:
- Das Brutto-Gehalt von 6614 Euro pro Monat wird mit zwölf multipliziert und dann durch 365 geteilt. So ergibt sich ein Bemessungsentgelt in Höhe von 217,45 Euro.
- Von dem Bemessungsentgelt werden 45,04 Euro Lohnsteuer und 43,49 Euro - das sind 20 Prozent des Bemessungsentgelts - Sozialversicherungsbeiträge abgezogen, ein Solidaritätszuschlag wird nicht fällig.
- Nach Abzug ergibt sich ein Leistungsentgelt von 128,92 Euro.
- Der Tagessatz beim Arbeitslosengeld entspricht demnach 77,35 Euro - das sind 60 Prozent des Leistungsentgelts.
- Um die Höhe des Arbeitslosengeldes pro Monat zu berechnen, wird der Tagessatz mit 30 multipliziert; so ergeben sich 2320,50 Euro.
Hätte Anne nicht Steuerklasse I, sondern zum Beispiel Steuerklasse III, hätte sie ein Brutto-Gehalt von etwa 5787 Euro. In diesem Fall würde das Arbeitslosengeld mit 2366,70 Euro pro Monat trotzdem höher ausfallen. So wird gerechnet:
- Vom Bemessungsentgelt in Höhe von 190,26 Euro werden 20,72 Euro Lohnsteuer und 38,05 Euro Sozialversicherungsbeiträge abgezogen, ein Solidaritätszuschlag wird nicht fällig.
- Somit ergibt sich ein Leistungsentgelt von 131,49 Euro.
- Der aus dem Leistungsentgelt mit 60 Prozent berechnete Tagessatz beträgt 78,89 Euro; pro Monat zahlt die Agentur für Arbeit Anne also 2366,70 Euro Arbeitslosengeld.
Beispiel Nummer 2: Auch Hans lebt in Baden-Württemberg, hat bisher 4000 Euro netto pro Monat verdient, seinen Job verloren und nun Anspruch auf Arbeitslosengeld. Im Gegensatz zu Anne zahlt Robert Kirchensteuer und hat zwei Kinder mit Anspruch auf Kindergeld. Beim Arbeitslosengeld bekommt er daher 67 Prozent seines vorherigen Netto-Lohns.
Mit Kindern und Kirchensteuer ergibt sich laut dem Brutto-Netto-Rechner der WirtschaftsWoche bei 4000 Euro netto für 2024 und Steuerklasse II ein Brutto-Gehalt von etwa 6489 Euro. Mit einem durchschnittlichen Brutto-Gehalt von 6489 Euro in den letzten zwölf Monaten würde Hans nach der Selbstberechnung der Bundesagentur für Arbeit pro Monat 2649,90 Euro Arbeitslosengeld bekommen. So sieht die Rechnung aus:
- Bei einem Brutto-Gehalt von 6489 Euro pro Monat liegt das Bemessungsentgelt bei 213,34 Euro.
- Davon werden 38,83 Euro Lohnsteuer und 42,47 Euro Sozialversicherungsbeiträge abgezogen, ein Solidaritätszuschlag wird nicht fällig.
- Das Leistungsentgelt liegt damit bei 131,84 Euro.
- Pro Tag ergibt sich so ein Arbeitslosengeld in Höhe von 88,33 Euro - das sind 67 Prozent des Leistungsentgelts.
- Um die Höhe des Arbeitslosengeldes pro Monat zu berechnen, wird der Tagessatz mit 30 multipliziert; so ergeben sich 2649,90 Euro.
Mit einem vorherigen Verdienst von 4000 Euro netto liegen sowohl Anne als auch Hans mit den Steuerklassen I, II und III beim Arbeitslosengeld noch leicht unter den Höchstsätzen, die bei der Leistung der Arbeitslosenversicherung möglich sind.