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Arbeitslosengeld
Maximales Arbeitslosengeld 1: So fallen die Höchstsätze aus
Wer seinen Job verliert, hat unter Umständen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Doch wie viel bekommt man maximal? Was ist der Höchstsatz beim ALG 1?
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Foto: Christin Klose, dpa (Symbolbild) | Die Höhe des Arbeitslosengeldes hängt von vielen Faktoren ab. Was ist aber der Höchstbetrag?
Deborah Dillmann
 |  aktualisiert: 12.06.2024 10:34 Uhr

Wer seinen Job verliert, steht meist erst einmal unter Schock. Doch wer vorher lange genug in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt und die Anwartschaftszeit erfüllt hat, kann Arbeitslosengeld bekommen und ist vorerst finanziell abgesichert. Von der Arbeitslosenversicherung bekommen Berechtigte etwa 60 Prozent ihres bisherigen Nettogehalts oder 67 Prozent, wenn sie Kinder haben.

Der Bundesagentur für Arbeit zufolge lag der durchschnittliche Anspruch beim Arbeitslosengeld im Jahr 2022 - aktuellere Daten gibt es noch nicht - bei 1126,72 Euro pro Monat. Rechnet man auch die Beiträge zur Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung hinzu - diese machten 2022 im Schnitt 787,96 Euro aus - ergibt sich ein durchschnittlicher Anspruch einschließlich der Sozialversicherungsbeiträge von 1914,68 Euro. Wie viel Geld können Menschen, die Arbeitslosengeld beziehen, aber eigentlich maximal von der Versicherung bekommen?

Arbeitslosengeld: Wer kann es bekommen?

In Deutschland hat nicht jede Person, die ihren Job verliert automatisch Anspruch auf Arbeitslosengeld. Wer zudem selbst kündigt und so die Arbeitslosigkeit willentlich herbeiführt, kann unter Umständen mit einer Sperrzeit belegt werden. Laut der Bundesagentur für Arbeit müssen für den Anspruch auf Arbeitslosengeld folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die Person hat keinen Job, kann aber mindestens 15 Stunden pro Woche einer versicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen.
  • Die Person hat sich online oder persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet.
  • Die Person ist auf der Suche nach einer versicherungspflichtigen Stelle. Dabei muss sie mit der Agentur für Arbeit zusammen arbeiten.
  • Die Anwartschaftszeit muss erfüllt sein. Betroffene müssen für einen Anspruch in den 30 Monaten vor der Arbeitslosigkeit mindestens zwölf Monate in der Arbeitslosenversicherung pflicht- oder freiwillig versichert gewesen sein.

Ein Nebenjob mit einer Arbeitszeit von unter 15 Stunden pro Woche, wirkt sich übrigens laut dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) im Sinne des Gesetzes nicht auf die Arbeitslosigkeit sowie den Anspruch auf Arbeitslosengeld aus. Das Nebeneinkommen wird nach Abzug von Steuern, Sozialversicherungsbeiträgen, Werbungskosten und einem Freibetrag in Höhe von 165 Euro auf das Arbeitslosengeld angerechnet.

Arbeitslosengeld: Wie wird es berechnet?

Anders als das Bürgergeld - hier wird mit festen Regelsätzen gerechnet - richtet sich das Arbeitslosengeld nach dem vorherigen Netto-Gehalt. Das Arbeitslosengeld beträgt dann laut dem BMAS 60 oder 67 Prozent des bisherigen durchschnittlichen Verdienstes der letzten zwölf Monate. Den erhöhten Satz bekommen laut dem Finanzratgeber Finanztip Personen, die mindestens ein Kind und Anspruch auf Kindergeld haben. Auch Kinder der Partnerin oder des Partners werden dabei berücksichtigt.

Um das durchschnittliche Gehalt zu ermitteln, wird der beitragspflichtige Teil des Brutto-Gehalts der vergangenen zwölf Monate durch 365 geteilt. Von dem so berechneten Bemessungsentgelt werden die Lohnsteuer, gegebenenfalls der Solidaritätszuschlag und ein Pauschalbetrag in Höhe von 20 Prozent für die Sozialversicherung abgezogen. Daraus ergibt sich das Netto-Gehalt pro Tag, das Leistungsentgelt.

Pro Tag erhalten Menschen, die Arbeitslosengeld bekommen, 60 oder 67 Prozent des Leistungsentgelts. Um die Höhe des Arbeitslosengeldes pro Monat zu berechnen, wird der Tagessatz mit 30 multipliziert. Wer ganz genau wissen will, wie viel Arbeitslosengeld sie oder er bekommt, kann online auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit den Arbeitslosengeld-Rechner nutzen.

Übrigens: Menschen, die Arbeitslosengeld bekommen, müssen die Krankenversicherung nicht selbst bezahlen. Reicht das Arbeitslosengeld nicht aus, gibt es außerdem die Möglichkeit zusätzlich Bürgergeld zu beziehen.

Arbeitslosengeld: Wie hoch ist es maximal?

Menschen mit einem hohen Gehalt bekommen in der Regel mehr Arbeitslosengeld, als Menschen, die nur wenig verdienen, wenn sie ihren Job verlieren. Diese Rechnung geht aber nicht immer auf, denn die Versicherungsleistung ist gedeckelt. Maßgeblich dafür sind laut dem Sozialverband Deutschland (SoVD) die Sozialversicherungsrechengrößen oder auch Beitragsbemessungsgrenzen, die jedes Jahr neu bestimmt werden.

Laut dem BMAS gilt für die Arbeitslosenversicherung für das Jahr 2024 folgende Bitragsbemessungsgrenze:

  • Westdeutschland: 7550 Euro pro Monat und 90.600 Euro pro Jahr
  • Ostdeutschland: 7450 Euro pro Monat und 89.400 Euro pro Jahr

Wie hoch kann das Arbeitslosengeld also im Jahr 2024 maximal sein? Nachdem sich die Höhe des Arbeitslosengeldes auch nach der Steuerklasse und möglichen Kindern richtet, ergeben sich dem SoVD zufolge unterschiedliche Maximalbeträge. Wir haben mit dem Arbeitslosengeld-Rechner der Bundesagentur für Arbeit einmal nachgerechnet.

So sieht es in Westdeutschland für Personen ohne Kinder je nach Steuerklasse aus:

  • Steuerklasse I oder Steuerklasse IV: maximal 2539,80 Euro pro Monat
  • Steuerklasse II: maximal 2640 Euro pro Monat
  • Steuerklasse III: maximal 2922,30 Euro pro Monat
  • Steuerklasse V: maximal 2172,60 Euro pro Monat
  • Steuerklasse VI: maximal 2142,60 Euro pro Monat

So sieht es in Westdeutschland für Personen mit mindestens einem Kind und Kindergeldanspruch je nach Steuerklasse aus:

  • Steuerklasse I oder Steuerklasse IV: maximal 2836,20 Euro pro Monat
  • Steuerklasse II: maximal 2947,80 Euro pro Monat
  • Steuerklasse III: maximal 3263,10 Euro pro Monat
  • Steuerklasse V: maximal 2426,10 Euro pro Monat
  • Steuerklasse VI: maximal 2392,80 Euro pro Monat

In Westdeutschland reicht die Spanne für das maximale Arbeitslosengeld je nach Lebenssituation von 2142,60 bis 3263,10 Euro.

So sieht es in Ostdeutschland für Personen ohne Kinder je nach Steuerklasse aus:

  • Steuerklasse I oder Steuerklasse IV: maximal 2517,60 Euro pro Monat
  • Steuerklasse II: maximal 2617,50 Euro pro Monat
  • Steuerklasse III: maximal 2891,40 Euro pro Monat
  • Steuerklasse V: maximal 2150,40 Euro pro Monat
  • Steuerklasse VI: maximal 2120,70 Euro pro Monat

So sieht es in Ostdeutschland für Personen mit mindestens einem Kind und Kindergeldanspruch je nach Steuerklasse aus:

  • Steuerklasse I oder Steuerklasse IV: maximal 2811,30 Euro pro Monat
  • Steuerklasse II: maximal 2922,90 Euro pro Monat
  • Steuerklasse III: maximal 3228,90 Euro pro Monat
  • Steuerklasse V: maximal 2401,20 Euro pro Monat
  • Steuerklasse VI: maximal 2367,90 Euro pro Monat

In Ostdeutschland reicht die Spanne für das maximale Arbeitslosengeld je nach Lebenssituation von 2120,60 bis 3228,90 Euro.

 
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