Schlechte Laune bei Alibaba: Der chinesische E-Commerce-Riese Alibaba muss einen hohe Geldstrafe an seinen größten Konkurrenten JD.com zahlen. Das hat das Oberste Volksgericht in Peking entschieden. Der Kurs der Alibaba-Aktie ist daraufhin gefallen.
Alibaba gegen JD.com: Was ist passiert?
Das chinesische E-Commerce-Unternehmen JD.com hat Alibaba vorgeworfen, dass der Konzern seine Marktmacht missbrauche und monopolistische Praktiken betreibe. Diesem Urteil hat sich jetzt das Oberste Volksgericht in Peking angeschlossen.
Die Folge: Alibaba muss laut dem internationalen Nachrichtenportal Reuters nun eine Strafzahlung in Höhe von 1 Milliarde Yuan bezahlen. Umgerechnet sind das über 128 Millionen Euro.
Ein schwerer Schlag für Alibaba, denn JD.com zählt zu den größten Konkurrenten des Unternehmens.
Übrigens: Auch die Mobileye-Aktie ist kürzlich eingebrochen.
JD.com gegen Alibaba: Was ist die „Choosing One From Two“-Praxis?
Bei dem Rechtsstreit ging es vor allem um die sogenannte „Choosing One From Two“-Praxis. Wenn Händler ihre Waren auf Alibaba anbieten wollen, müssen sie laut der britischen Tageszeitung The Guardian einen Exklusivvertrag mit dem Unternehmen abschließen. Dieser Vertrag hindere sie daran, ihre Produkte bei konkurrierenden Plattformen anzubieten.
Übrigens: Der DAX klettert gerade von Allzeithoch zu Allzeithoch. Für das Aktienjahre 2024 gibt es spannende Prognosen.
Das sagen Alibaba und JD.com zum Urteil
„Dieses Urteil ist nicht nur eine faire Entscheidung für JDs Widerstand gegen das ‚Choosing One From Two‘-Monopol, sondern auch ein Meilenstein für die Aufrechterhaltung der Marktgerechtigkeit und der Wettbewerbsordnung durch Rechtsstaatlichkeit“, hat JD.com laut Reuters in einem Statement erklärt.
Das Statement von Alibaba fiel deutlich knapper aus. Ein Sprecher des Konzerns hat gegenüber Reuters erklärt, dass man sich des Urteils bewusst sei und die Entscheidung des Gerichts akzeptiere.
Übrigens: Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass man in Deutschland auf den Verkauf von Aktien Spekulationssteuer zahlt. Aber Vorsicht! Das bedeutet nicht, dass keine Steuern auf Gewinne durch Aktien anfallen.