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Arbeitslosengeld
ALG 1 und Krankheit: Kann man weiter Arbeitslosengeld bekommen?
Wer Arbeitslosengeld 1 bezieht und arbeitsunfähig wird, muss das der Agentur für Arbeit melden. Wie das geht, lesen Sie hier.
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Foto: Oliver Berg, dpa (Symbolfoto) | Wer arbeitsunfähig wird, erhält noch sechs Wochen lang Arbeitslosengeld 1.
Lennardt Loß
 |  aktualisiert: 08.05.2024 10:53 Uhr

Vordrucke, Fristen, Online-Meldungen: Wenn man Arbeitslosengeld 1 bezieht und krank wird, bekommt man auch weiterhin Geld von der Agentur für Arbeit. Allerdings nur für einen bestimmten Zeitraum. Außerdem ist man verpflichtet, seine Arbeitsunfähigkeit zu melden. Das mag erstmal kompliziert klingen. Aber in diesem Text führen wir durch den Bürokratie-Dschungel.

Erhält man weiter Arbeitslosengeld, wenn man krank ist?

Wer krank wird, erhält weiter Arbeitslosengeld 1 – allerdings nur für sechs Wochen. Danach erlischt der Anspruch, wie der Bundesagentur für Arbeit mitteilt.

Das bedeutet aber nicht, dass man danach kein Geld mehr bekommt. Wenn man gesetzlich krankenversichert ist, springt ab der siebten Woche die Krankenkasse ein und zahlt das sogenannte Krankengeld. Wer schon weiß, dass er länger als sechs Wochen arbeitsunfähig ist, sollte sich deswegen so schnell wie möglich bei seiner Krankenkasse erkundigen, ob ein Anspruch auf Krankengeld besteht.

Aber Vorsicht: Wenn man bereits arbeitsunfähig ist, bevor man sich arbeitslos gemeldet hat, hat man keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld 1. Die Bundesagentur für Arbeit schreibt dazu: „Liegt der Beginn Ihrer Krankheit in der Zeit bevor Sie Arbeitslosengeld bezogen haben oder in einer Sperrzeit, ist keine Zahlung möglich.“

In diesem Zusammenhang wichtig: Bei Personen, deren Krankengeldanspruch nach 78 Wochen endet und die weiterhin arbeitsunfähig sind, können unter bestimmten Bedingungen nahtlos ALG I erhalten können. Dies ist in Paragraf 145 des Sozialgesetzbuches III (SGB III) geregelt. Wie die Agentur für Arbeit auf Anfrage bestätigte, besteht dieser Anspruch auf ALG 1 unter bestimmten Voraussetzungen tatsächlich.

Zwei Hauptkriterien müssen dafür erfüllt sein: Erstens muss eine Leistungsminderung vorliegen, die länger als sechs Monate andauert und die betroffene Person daran hindert, eine versicherungspflichtige Beschäftigung von mindestens 15 Stunden pro Woche auszuüben. Zweitens darf eine verminderte Erwerbsfähigkeit im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung noch nicht festgestellt worden sein.

Um diese Voraussetzungen zu prüfen, würden in der Regel medizinische Befunde oder Gutachten herangezogen, oft ergänzt durch eine sozialmedizinische Begutachtung durch den Ärztlichen Dienst der Agentur für Arbeit. Diese Regelung ermögliche es Personen mit entsprechender Leistungsminderung, ALG I zu beziehen, auch wenn sie die üblichen Voraussetzungen für Arbeitslosigkeit nicht erfüllen.

Weiterhin ist es erforderlich, dass Betroffene, sofern noch nicht geschehen, innerhalb eines Monats nach Aufforderung durch die Agentur für Arbeit einen Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben stellen.

Sollte später eine Erwerbsminderungsrente bewilligt werden, muss das bereits gezahlte ALG I nicht zurückgezahlt werden. Stattdessen wird eine eventuelle Nachzahlung der Rente mit dem bereits erhaltenen ALG I verrechnet. Die betroffene Person erhält dann die Differenz, falls die Rente höher ausfällt als das zuvor bezogene ALG I.

Übrigens: In Deutschland gelten bestimmten Voraussetzungen für den Bezug für Arbeitslosgeld 1. Auch der Höchstsatz bei ALG 1 ist gedeckelt.

ALG 1 und Krankheit: Was muss ich tun, wenn ich während meiner Arbeitslosigkeit arbeitsunfähig werde?

Seit dem 1. Januar 2024 muss man die Bescheinigung zur Arbeitsunfähigkeit nicht mehr der Agentur für Arbeit übermitteln, wenn man gesetzlich Krankenversichert ist. Darum kümmert sich die Krankenkasse automatisch. Damit entfällt laut der Agentur für Arbeit für gesetzlich Krankenversicherte auch die Pflicht, Arbeitsunfähigkeitbescheinigungen in Papierform einzureichen.

Das heißt allerdings nicht, dass man gar nicht mit der Agentur für Arbeit in Kontakt treten braucht. Man ist weiterhin verpflichtet der Behörde seine Arbeitsunfähigkeit anzuzeigen.

Übrigens: Wer Arbeitslosengeld 1 bezieht, hat keinen Urlaubsanspruch. Trotzdem ist ein Urlaub bei ALG 1 nicht ausgeschlossen.

ALG 1 und Krankheit: Wie zeige ich der Agentur für Arbeit meine Arbeitsunfähigkeit an

Seine Arbeitsunfähigkeit kann man der Agentur für Arbeit über verschiedene Wege anzeigen:

Anders sieht es aus, wenn man privat krankenversichert ist. In diesem Fall ist man laut der Agentur für Arbeit selbst dafür verantwortlich der Agentur für Arbeit seine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu übermitteln. Wichtig: Die Übermittlung muss innerhalb von drei Tagen erfolgen und in Papierform eingereicht werden.

ALG 1 und Krankheit: Was muss ich tun, wenn ich wieder gesund und arbeitsfähig bin?

Wer weniger als sechs Wochen arbeitsunfähig ist, erhält auch weiterhin Arbeitslosengeld 1. Damit der Anspruch darauf nicht erlischt, ist es wichtig, dass man der Agentur für Arbeit mitteilt, wenn man wieder arbeitsfähig ist. Hierfür hat man der Agentur für Arbeit zufolge verschiedene Optionen:

Wer länger als sechs Wochen krank war und nach der Genesung wieder Arbeitslosengeld 1 bekommen möchte, muss sich bei der Agentur für Arbeit wieder arbeitsfähig melden. Das kann man entweder online oder persönlich tun.

 
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