In Deutschland gibt es zwei Leistungen, um Menschen zu unterstützen, die keine Arbeit haben. Neben dem Bürgergeld, dem Nachfolger von Hartz IV, können Arbeitslose auch auf das sogenannte Arbeitslosengeld 1 zurückgreifen. Dieses ist im Gegensatz zum Bürgergeld aber keine Sozialleistung, sodass die Ansprüche auf Arbeitslosengeld zunächst einmal erworben werden müssen. Während es beim Bürgergeld feste Regelsätze gibt, bekommt man beim Arbeitslosengeld in der Regel 60 Prozent des vorherigen Nettogehalts und noch mehr, wenn man Kinder hat.
Allerdings kann man Arbeitslosengeld 1 immer nur für einen begrenzten Zeitraum erhalten. Wie lang dieser ist, wenn man mit 55 Jahren seine Arbeitsstelle verliert, haben wir Ihnen im folgenden Artikel aufgeschlüsselt.
Arbeitslosengeld mit 55 Jahren: Wie lange können Sie es bekommen?
Die Dauer, wie lange eine Person Arbeitslosengeld 1 beziehen kann, ist im Dritten Sozialgesetzbuch unter dem § 147 geregelt. Darin heißt es: "Die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld richtet sich nach 1) der Dauer der Versicherungspflichtverhältnisse innerhalb der um 30 Monate erweiterten Rahmenfrist und 2) dem Lebensalter, das die oder der Arbeitslose bei der Entstehung des Anspruchs vollendet hat."
Als versicherungspflichtige Zeiten zählen neben einer versicherungspflichtigen Beschäftigung laut der Bundesagentur für Arbeit auch Zeiten, in denen Arbeitnehmer:
- freiwillig in der Arbeitslosenversicherung versichert waren - zum Beispiel während einer Selbstständigkeit
- ein Kind erzogen haben - dies gilt bis zum 3. Lebensjahr des Kindes
- Krankengeld erhalten haben
- einen freiwilligen Wehrdienst, Bundesfreiwilligendienst oder Jugendfreiwilligendienst geleistet haben
Im Paragraf 147 ist auch die Anspruchsdauer auf Arbeitslosengeld 1 festgeschrieben, welche auch die Bundesagentur für Arbeit noch einmal auf ihrer Website darlegt. Wir haben die Zeiten in einer übersichtlichen Tabelle für Sie zusammengefasst:
Versicherungspflicht in den letzten 5 Jahren | Alter | Höchstanspruchsdauer |
mindestens 12 Monate | 6 Monate | |
mindestens 16 Monate | 8 Monate | |
mindestens 20 Monate | 10 Monate | |
mindestens 24 Monate | 12 Monate | |
mindestens 30 Monate | ab 50 Jahren | 15 Monate |
mindestens 36 Monate | ab 55 Jahren | 18 Monate |
mindestens 48 Monate | ab 58 Jahren | 24 Monate |
Ab 55 Jahren: So lange sind Sie durch ALG 1 abgesichert
Wie lange kann also jemand, der mit 55 Jahren seine Arbeitsstelle verliert, Arbeitslosengeld 1 erhalten? Ist die betroffene Person in den vergangenen fünf Jahren 36 Monate, also drei Jahre, einer versicherungspflichtigen Beschäftigung nachgegangen, kann Arbeitslosengeld 1 maximal über einen Zeitraum von 18 Monaten bezogen werden. In einem solchen Fall wären Sie also anderthalb Jahre abgesichert.
Erfüllen Sie nicht die geforderten 36 Monate, fallen Sie auf 15 Monate Höchstbezugsdauer (30 Monaten versicherungspflichtiger Beschäftigung in den vergangenen fünf Jahren) beziehungsweise auf 12 Monate bei mindestens 24 Monaten versicherungspflichtiger Beschäftigung und so weiter zurück.
Die Höchstanspruchsdauer für ALG 1 ist für Menschen ab 55 Jahren also noch einmal deutlich geringer, als für Menschen, die mit 58 Jahren und älter ihren Job verlieren. So dürfen Menschen mit 62 Jahren in der Regel zwei Jahre auf Arbeitslosengeld 1 bauen - ähnliches gilt für Arbeitslose mit 59 und mit 60 Jahren.