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ALG 1
Arbeitslosengeld-Auszahlung im Juli 2024: Wann ist das Geld auf dem Konto?
Für Arbeitssuchende lohnt es sich, die Auszahlungstermine für das Arbeitslosengeld im Blick zu behalten. Doch wann ist das ALG 1-Geld für Juli auf dem Konto?
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Foto: Fabian Sommer, dpa (Symbolbild) | Wann ist ALG 1 im Juli 2024 auf dem Konto?
Lukas Rameil
 |  aktualisiert: 01.07.2024 07:56 Uhr

Arbeitslosengeld, oder auch ALG 1, steht laut Bundesagentur für Arbeit erwerbslosen Personen zu, die 30 Monate vor Arbeitslosmeldung ihren versicherungspflichtigen Job verloren haben. Der Staat deckt mit ALG 1 einen beträchtlichen Teil des alten Gehalts für eine gewisse Zeit der Überbrückung. Nach einer länger währenden erfolglosen Arbeitssuche könnte es allerdings passieren, dass Betroffene ins Bürgergeld rutschen.

Damit es nicht dazu kommt und Arbeitssuchende weder Kosten noch Mühen bei der Jobsuche scheuen müssen, könnte es hilfreich sein, den Überblick über die Finanzen zu behalten. Wir sagen Ihnen daher den Auszahlungstermin von ALG 1 für Juli 2024 und wann Sie mit dem Geld auf dem Konto rechnen können.

Arbeitslosengeld-Auszahlung für Juli: Wann ist das Geld auf dem Konto?

Auf Rückfrage unserer Redaktion hat die Bundesagentur für Arbeit mitgeteilt, dass das ALG 1 genau wie bei den Auszahlungsterminen für das Bürgergeld und die Rente rückwirkend für den vergangenen Monat ausgezahlt wird. Damit ergibt sich für den Juli 2024 folgender Termin: Donnerstag, 1. August 2024.

An diesem Tag sollte das Geld für den Monat Juli auf dem Konto sein. Die zu erwartende ALG 1-Höhe errechnet sich aus dem Bruttogehalt der vergangenen Versicherungsmonate. Sollte das Geld nicht eintreffen, könnte dagegen eine Sperrfrist der Grund dafür sein.

Arbeitslosengeld-Sperrzeit: Warum ist das Geld nicht auf dem Konto?

Warum ALG 1 nicht rechtzeitig auf dem Konto eingeht, kann mehrere Gründe haben. Da wäre zum einen die Fristeinhaltung beim Antrag auf Arbeitslosengeld, die sogenannte Meldeversäumnis. Die Bundesagentur für Arbeit schreibt hierzu: "Eine Arbeitsuchendmeldung bei der Agentur für Arbeit ist spätestens 3 Monate vor dem Ende Ihres Arbeits- oder außerbetrieblichen Ausbildungsverhältnisses erforderlich." Zudem können weitere Versäumnisse zu einer Sperrzeit von bis zu 12 Wochen führen.

Doch Vorsicht: Ein Antrag auf ALG 1 macht nur Sinn, wenn die ALG 1-Voraussetzungen, also die sogenannte Anwartschaftszeit, erfüllt ist. Außerdem haben wir eine Auflistung zu allen ALG 1-Auszahlungsterminen für 2024 in einer Übersicht zusammengestellt.

 
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