Was bedeutet es eigentlich pflegebedürftig zu sein? Dem heutigen Verständnis nach sind damit Menschen gemeint, "die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen", definiert das Bundesgesundheitsministerium (BMG) den Begriff der Pflegebedürftigkeit. Dabei kann es sich um körperliche, kognitive sowie psychische Beeinträchtigungen handeln oder auch gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen, die Pflegebedürftige nicht selbstständig bewältigen können. Liegt diese Form der Pflegebedürftigkeit für mindestens sechs Monate vor, können Betroffene einen Pflegeantrag stellen und einen Pflegegrad von 1 bis 5 erhalten.
Der AOK zufolge hat sich mit Einführung der fünf Pflegegrade nicht nur der Pflegebedürftigkeitsbegriff gewandelt, sondern auch das Pflegeverständnis. Ein Teil des neuen Pflegeverständnisses - ausgerichtet ist es darauf, die Selbstständigkeit möglichst lange zu erhalten und zu fördern - ist die aktivierende Pflege. Was das genau ist und wie sie funktioniert, lesen Sie hier.
Was ist die aktivierende Pflege?
Die aktivierende Pflege ist eine von verschiedenen Pflegeformen, unterliegt dabei laut der AOK allerdings keiner klaren Definition. In der Regel wird unter dem Begriff eine Form der Pflege verstanden, bei der die Selbstständigkeit und Unabhängigkeit pflegebedürftiger Menschen gefördert wird. So sollen Pflegebedürftige in die Lage versetzt werden, Fähigkeiten wiederzugewinnen, zu erhalten oder sogar zu verbessern.
Dem BMG zufolge ist es das Ziel der aktivierenden Pflege, "die körperlichen, geistigen und seelischen Kräfte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen wiederzugewinnen oder zu erhalten und ihnen ein möglichst selbstständiges und selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen". Es handelt sich also um eine Form der Hilfe zur Selbsthilfe, die Pflegebedürftigen dabei hilft, ihren Alltag allein, mit Anleitung oder Unterstützung - aber eben möglichst selbstständig - zu bestreiten.
Aktivierende Pflege: Wie wird die Pflegeform umgesetzt?
Der AOK zufolge findet die aktivierende Pflege grundsätzlich außerhalb der typischen Versorgungssituation statt und konzentriert sich auf die Stärken der pflegebedürftigen Person. Diese sollen gefördert werden, um den Zustand von Betroffenen möglichst lange erhalten oder wieder verbessern zu können.
Mit diesen Bereichen kann sich die aktivierende Pflege zum Beispiel befassen:
- Mobilität
- kognitive und kommunikative Fähigkeiten
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
- Selbstversorgung
- Umgang mit krankheits- und/oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
- gegebenenfalls Gestaltung des Arbeitslebens
- soziale Kontakte
- Haushaltsführung
Wichtig ist für die aktivierende Pflege laut der AOK, dass Pflegebedürftige nur soweit unterstützt werden, wie es nötig ist oder wie diese es möchte. Ziel ist es nämlich, ihre Selbstständigkeit für mehr Selbstbestimmung zu fördern. Ein Beispiel wäre etwa im Bereich Ernährung, die pflegebedürftige Person so zu unterstützen, dass sie langfristig wieder selbst einkaufen, Mahlzeiten zubereiten oder das Essen genießen kann. Es geht also nicht wie in der Versorgungspflege um die reine Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme.
Aktivierende Pflege in der Praxis: Wer kann sie durchführen?
Meistens wird die aktivierende Pflege durch ausgebildete Pflegekräfte durchgeführt. Leben Pflegebedürftige aber zu Hause und werden von Angehörigen versorgt, können sich die Pflegenden das nötige Fachwissen laut der AOK über einen Pflegekurs mit dem Schwerpunkt aktivierende Pflege aneignen. Die Kosten für den Pflegekurs übernimmt die Pflegekasse - dabei ist es egal, ob die pflegebedürftige Person gesetzlich oder privat versichert ist. Je mehr Unterstützung die pflegebedürftige Person allerdings benötigt, desto mehr Fach- und Pflegewissen ist allerdings auch seitens der Pflegenden erforderlich.
Im Vorfeld sollte mit einer Ärztin oder einem Arzt individuell besprochen werden, in welchen Bereichen die pflegebedürftige Person mit der aktivierenden Pflege unterstützt und gefördert werden kann. Stichwort Selbstbestimmtheit: Im Optimalfall sollten Betroffene auch schon in diese Entscheidung miteinbezogen werden.