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Agentur für Arbeit
Bürgergeld: Wie wird die Erhöhung berechnet?
Das Bürgergeld sorgt immer wieder für Kontroversen. Immer wieder gibt es Gerüchte über hohe Auszahlungssummen, aber wie viel Bürgergeld bekommt man wirklich - und was ändert sich ab 2024?
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Foto: Sven Hoppe, dpa (Symbolbild) | Dass das Bürgergeld steigt, dafür sorgen auch die gestiegenen Lebensmittelpreise.
Pegah Julia Meggendorfer
 |  aktualisiert: 11.03.2024 09:43 Uhr

Das Bürgergeld sollte einige Änderungen mit sich bringen. Weniger Restriktionen für Arbeitssuchende, eine höhere Förderung von Weiterbildungen - und auch ein höheres gesellschaftliches Ansehen. Zumindest letzteres ist aktuell noch nicht in Sicht. Immer wieder gibt es Debatten zum Bürgergeld und auch zur anstehenden Erhöhung. Aber wie viel Bürgergeld gibt es eigentlich wirklich? Und wie berechnet man die Erhöhung?

Wie wird die Bürgergeld-Erhöhung berechnet?

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) schreibt in einer Pressemitteilung, dass die Regelbedarfe grundsätzlich alle fünf Jahre "auf Basis der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe" ermittelt werden. Aber was bedeutet das? Die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe ist die größte freiwillige Haushalts­er­hebung der amtlichen Statistik. Sie wird alle fünf Jahre vom Bundesamt für Statistik durchgeführt. Durch sie erfährt man, wie viel Geld den Haus­halten in Deutsch­land zur Verfügung steht und wofür sie es ausgeben.

Weil fünf Jahre aber eine ziemlich lange Zeit für eine Erhöhung der Regelbedarfe sind, wird das Bürgergeld jährlich zum 1. Januar erhöht. Denn Lebenshaltungskosten können immer wieder steigen und darauf müssen auch Haushalte vorbereitet sein, die auf Bürgergeld angewiesen sind. Diesen Prozess der jährlichen Erhöhung nennt man "Fortschreibung".

Seit Einführung des Bürgergeldes 2023 erfolgt diese Fortschreibung in zwei Schritten: Im ersten Schritt erfolgt wie bisher die sogenannte "Basisfortschreibung". Um die Erhöhung für 2024 zu berechnen, wurden einerseits die regelbedarfsrelevanten Preise und andererseits die Nettolöhne und -gehälter der Zeiträume Juli 2022 bis Juni 2023 und Juli 2021 bis Juni 2022 miteinander verglichen.

Zusätzlich wird im zweiten Schritt die "ergänzende Fortschreibung" ermittelt. Diese berücksichtigt die aktuell verfügbare Preisentwicklung zusätzlich. Dabei wurden für das Jahr 2024 die regelbedarfsrelevanten Preise vom 1. April bis zum 30. Juni 2023 mit dem entsprechenden Dreimonatszeitraum des Jahres 2022 verglichen.

Wie hoch wird das Bürgergeld ab 2024?

Die Erhöhung der Regelbedarfe zum 1. Januar 2024 ist vergleichsweise hoch. Das liegt vor allem an den hohen Preissteigerungen bei Lebensmitteln. Zukünftige Fortschreibungen können durchaus niedriger ausfallen, sollten die Preise irgendwann wieder sinken.

Aber was bedeutet diese Erhöhung in Zahlen? Der aktuelle Bürgergeld-Regelsatz für eine alleinstehende Person liegt bei 502 Euro monatlich. Dieser Regelsatz variiert je nachdem, ob man mit einer anderen Person zusammenlebt und ob man Kinder hat. Auch das Alter der Kinder spielt eine Rolle.

Zum 1. Januar 2024 steigt dieser Regelbedarf für eine alleinstehende Person auf 563 Euro im Monat an. Damit haben Bürgergeld-Empfangende zwar 61 Euro mehr zu Verfügung, aber man sollte dabei eben auch nicht die gestiegene Inflation vergessen.

Wie viel Bürgergeld bekommt man laut Tabelle?

Die genauen Regelbedarfsstufen ab 2024 finden sich in der Regelbedarfsstufentabelle des BMAS. Ein paar Beispiele haben wir hier zusammengefasst:

  • Eine alleinstehende Person bekommt demnach 563 Euro.
  • Bei Paaren bekommt jeder Partner zukünftig 506 Euro. Für den Haushalt bedeutet das 1012 Euro insgesamt.
  • Auch Alleinerziehende bekommen ab 2024 563 Euro monatlich. Für jedes Kind zwischen sechs und 13 Jahre gibt es zusätzlich 390 Euro. Demnach bekommt beispielsweise eine alleinerziehende Mutter mit einem siebenjährigen Kind insgesamt 923 Euro.
  • Ein Paar mit einem Kleinkind bis fünf Jahre und einem Jugendlichen zwischen 14 und 17 Jahren bekommt für das Kleinkind 357 Euro im Monat und für den Jugendlichen 471 Euro. Insgesamt kommt die vierköpfige Familie dann also auf 1840 Euro im Monat.

Um außerdem Miet- und andere Kosten zu begleichen, können zusätzlich weitere Leistungen bezogen werden, wie zum Beispiel Wohngeld. Die Kosten und die Größe der eigenen vier Wände müssen aber im Verhältnis zur Haushaltsgröße stehen. Was Verhältnismäßigkeit in diesem Fall bedeutet, kommt auch auf die Kommunen an.

 
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