Die Alternative für Deutschland (AfD) wird in der Öffentlichkeit immer wieder für fragwürdige Aussagen und Ansichten kritisiert. Eine Analyse des Deutschen Instituts für Menschenrechte ist nun zu dem Schluss gekommen, dass die Voraussetzungen vorliegen würden, die AfD zu verbieten. Welche Voraussetzungen das sind und wann eine Partei überhaupt verboten werden kann, erfahren Sie im Artikel.
Die nachfolgend zitierte Analyse gibt die Auffassung des Deutschen Instituts für Menschenrechte wieder. Neben wissenschaftlicher Literatur stützt sich die Analyse unter anderem auf das Programm der AfD, diverse Aussagen und Reden von AfD-Funktionären auf politischen Veranstaltungen, Gerichtsurteile, Wahlergebnisse sowie die Medienberichterstattung.
AfD-Verbot: Welche Voraussetzungen sieht die Analyse, dass die AfD verboten werden könnte?
Bei seinen Untersuchungen merkt das Deutsche Institut für Menschenrechte in der Analyse an, dass die AfD bereits in ihrem Programm deutlich mache, dass sie die Unantastbarkeit der Würde des Menschen, die in Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetztes festgehalten ist, missachte. Die Partei weise eine national-völkische Ausrichtung auf, die sich nicht nur auf die Mitglieder des ehemaligen "Flügels" beschränke.
Laut der Analyse liegt der Programmatik "ein nationalvölkisch verstandener Volksbegriff zugrunde, der Menschen nach rassistischen Kategorien in ihrer Wertigkeit unterscheidet und damit vom Volksbegriff des Grundgesetzes abweicht und mit Artikel 1 Absatz 1 GG nicht zu vereinbaren ist". Die Partei verfolge das Ziel, dass Staat und Volk eine Einheit nach ihren national-völkischen Vorstellungen bilden.
Autor der Analyse Hendrik Cremer ist wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Deutschen Institut für Menschenrechte und ermittelte, dass die Alternative für Deutschland nicht alle Deutschen trotz deutscher Staatsangehörigkeit als solche anerkenne und diesen keine Grund- und Menschenrechte zuspreche. Die AfD strebe an, dass sie willkürlich bestimmen könne, wer in Deutschland lebe und wer nicht. Das schließt laut Cremer auch die "Deportation deutscher Staatsangehöriger und damit die Anwendung grund- und menschenrechtswidriger Gewalt" mit ein. Daraus wird für ihn deutlich, dass die Partei eine umfassende Beseitigung der grund- und menschenrechtlichen Bindung fordere, die aber die freiheitliche demokratische Grundordnung vorsieht.
Außerdem wird der Analyse mit dem Titel "Warum die AfD verboten werden könnte. Empfehlungen an Staat und Politik" zufolge immer deutlicher, dass sich innerhalb der Partei der Kurs des AfD-Politikers Björn Höcke immer weiter durchsetzt. Höcke würde auf eine am Nationalsozialismus orientierte Gewaltherrschaft abzielen und beeinflusse die AfD auch ohne Posten auf Bundesebene maßgeblich.
Die Analyse kommt zu dem Ergebnis, dass die AfD die freiheitlich demokratische Grundordnung beseitigen wolle und dabei nicht nur planvoll umgehe, sondern durch die Verbreitung des verfassungswidrigen Gedankenguts auch tatsächlich Erfolg haben könne. "Die Gefahr, die von der AfD für die freiheitliche demokratische Grundordnung als Schutzgut von Artikel 21 GG ausgeht, ist mittlerweile erheblich. Die materiell-rechtlichen Voraussetzungen für ein Verbot der AfD liegen demnach vor", schreibt Autor und Jurist Cremer.
Die Verfassungswidrigkeit der Partei sowie deren Auflösung könne rechtsverbindlich nur vom Bundesverfassungsgericht festgestellt werden. Dieses kann laut Artikel 21 Grundgesetz aber erst die Arbeit aufnehmen, wenn von Bundesrat, Bundestag oder Bundesregierung ein Verbotsantrag gestellt wurde.
Übrigens: Warum die AfD so erfolgreich ist, hat mehrere Gründe.
Was fordert das Deutsche Institut für Menschenrecht in der AfD-Analyse?
Autor Cremer fordert in der Analyse, dass sich die anderen politischen Parteien inhaltlich, formal und praktisch "unmissverständlich" von der AfD abgrenzen und das auch praktizieren, damit der Gefahr, die von der Partei ausgeht, begegnet werden könne. Die AfD scheint inmitten der Gesellschaft angekommen zu sein. Die Parteien diskutieren bereits, wie sie mit den Erfolgen der AfD umgehen. Die CSU gibt der Ampel und dem Heizungsgesetz die Schuld am Erfolg.
Des Weiteren solle Rassismus, Antisemitismus und Rechtsextremismus in allen Bildungsinstitutionen thematisiert werden, wozu auch die Einordnung der AfD gehöre.
Der Staat solle zudem alle AfD-Mitglieder entwaffnen, da von ihnen Gefahr ausgehe. Auch Disziplinarverfahren sieht die Analyse als geboten, wenn zuständige Stellen davon erfahren würden, dass Beamte, Richter oder Soldaten für die AfD eintreten - unabhängig davon, ob sie auch Mitglied seien. Als Grund nennt Jurist Cremer, dass diese Berufsgruppen ihre verfassungsrechtliche Treuepflicht verletzen würden. Sollte es Beamte, Richter und Soldaten geben, "die Mitglieder der AfD sind und dadurch ihre persönliche Bindung und Identifizierung mit der Partei zum Ausdruck bringen, sind vorbehaltlich einer Einzelfallprüfung aus dem Staatsdienst zu entlassen", schreibt der Autor.
Die DesideriusErasmus-Stiftung (DES), die der Alternative für Deutschland nahesteht, solle außerdem von der staatlichen Förderung parteinaher Stiftungen ausgeschlossen werden. Laut Cremer soll der Stiftung die Anerkennung als gemeinnützige Organisation entzogen werden, da sie keine gemeinnützigen Zwecke verfolgte. "Im Gegenteil: Sie verbreitet rassistisches und rechtsextremes Gedankengut, das sich gegen die in Artikel 1 Absatz 1 GG verbrieften Garantien richtet", wie es in der Analyse zu lesen ist. Der Verfassungsschutz stufte die AfD-Jugend bereits als rechtsextremistische Bestrebung ein.
Wann können Parteien verboten werden?
Nach Artikel 21 Absatz 2 Grundgesetz sind Parteien verfassungswidrig, wenn sie das Ziel haben oder das Verhalten ihrer Anhänger darauf abzielt, die freiheitlich demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden.
Laut Bundesministerium für Innen und für Heimat kann eine Partei nur dann verboten werden, wenn sie neben der verfassungsfeindlichen Haltung, ihre Ziele auch in "aktiv-kämpferischer, aggressiver Weise" umsetzten möchte. Es genüge für ein Parteiverbot also nicht, dass oberste Verfassungswerte nicht anerkannt, abgelehnt oder andere entgegengesetzt werden, sondern die Partei muss den Plan haben die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beseitigen. Es müssen gewichtige Anhaltspunkte vorliegen, dass das Handeln der Partei Erfolg haben könnte.
Das Verbot kann nur das Bundesverfassungsgericht durch ein Urteil aussprechen, wie das Bundesministerium für Innen und für Heimat mitteilt. Einen Antrag dazu muss allerdings, wie bereits erwähnt, entweder der Bundesrat, der Bundestag oder die Bundesregierung stellen.
Was ist das Deutsche Institut für Menschenrechte?
Das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) ist dem Paragraf 1 des DIMR-Gesetztes die unabhängige Nationale Menschenrechtsinstitution Deutschlands und gemäß den Pariser Prinzipien der Vereinten Nationen akkreditiert. Das Institut wird vom Deutschen Bundestag finanziert und hat unter anderem folgende Tätigkeiten: Politikberatung, Menschenrechtsbildung, Information und Dokumentation, anwendungsorientierte Forschung zu menschenrechtlichen Themen und die Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen.
Übrigens: Bei der Bayernwahl und bei der Wahl in Hessen, die beide im Oktober stattfinden, tritt auch die AfD in den Wahlkampf ein.